…eine Abfindung in Höhe von Betrag 9 € zu bezahlen. Soweit seitens der steuerlichen Vertretung im Erörterungstermin ausgeführt wurde, dass für den Fall, dass sich die Beschwerdeführerin nicht bereit erklärte hätte, die ausscheidenden Kommanditisten abzufinden, die Gesellschaft fortgesetzt worden wäre, ist darauf hinzuweisen, dass eine…
…in Anspruch nehmen hätte können. Der Unterschied zur OHG bzw. OEG bestünde darin, dass es im vorliegenden Fall einen Kommanditisten in Person des Hrn. Kommanditist, der an der Gesellschaft zwar beteiligt gewesen wäre, jedoch auf Grund seiner aufgebrauchten Einlage keinerlei Ansprüche mehr gegen die KEG…
…bedürfen eines vorangehenden Gesellschafterbeschlusses. … § 10. Kontrollrechte der Gesellschaft 1.) Die Gesellschafter sind berechtigt, jederzeit in die Aufzeichnungen und Papiere der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. … § 13. Auseinandersetzung 1.) Einem ausscheidenden Gesellschafter ist als Abfindung jener Betrag zu bezahlen der unter Rücksichtnahme auf den saldierten…
…die notariell beglaubigte Unterfertigung erfolgte jedoch am 12.2.2010): Zunächst wurde mit der "VEREINBARUNG über das teilweise Ausscheiden eines Kommanditisten aus der [A**** KG] (Änderung des Gesellschaftsvertrages)" am 12.2.2010 die T**** GmbH im Umfang von € 5.000 aus der A**** KG…
…Durch diese Bestimmung sei nach Ansicht des Vertreters das Unternehmerrisiko ausreichend gewährleistet. Einzelausstieg ohne Verkauf des Kommanditanteils (Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern) ohne Übergehen des Geschäftsanteiles auf einen Rechtsnachfolger: Nur im Fall des Ausscheidens eines Kommanditisten ohne Übergehen seines Geschäftsanteiles auf einen Rechtsnachfolger sei im Gesellschaftsvertrag (…
…| Liegenschaften (Verkehrswert) | 1,102.540 | 89,7% | übriges AV (Teilwert) u UV | 126.642 | 10,3% Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht im Falle einer Unternehmensübertragung nach § 142 UGB die GrESt-pflichtige Gegenleistung aus der Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters…
…3 GrEStG 1987 Aufstockungen im Bereich ab 95% nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung führen, es sei denn, es wird der Tatbestand der Übergangsbestimmung des §18 Abs. 2p GrEStG 1987 erfüllt. Der neue Kommanditist hat mit 99,9% bereits das relevante Beteiligungsausmaß von mindestens 95% erworben…
…= übernommene Betriebsschulden + Abfindung bzw. sonstige Leistungen an den ausscheidenden Gesellschafter + bisheriger Wert des Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters) zu errechnen (VwGH 29.1.2009, 2008/16/0126). 3.) Rechtslage bei Anwachsung iVm Erwerb von Todes wegen: Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung über die Fortsetzung der…
…BFG 16.10.2014, RV/6100226/2008, BFG vom 6.7.2017, RV/7101104/2016 mnN). Im konkreten Fall ist an den ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung It. Kaufvertrag in Höhe von € 1.000,- zu leisten. Das Gesellschaftsvermögen bestand aus den Liegenschaften in ***12***, ***9…
…weshalb ihr auch eine Gegenleistung zukommen müsste. Auf Grund der Anordnung des § 142 UGB würde die Gesellschaft aber nach dem Ausscheiden des Gesellschafters untergehen, sie wäre entreichert, ein Zufluss einer Gegenleistung deshalb nicht feststellbar. Dies würde auch für den ausscheidenden Komplementär mangels Abfindung gelten. Andererseits…
…wegen Pensionierung oder Arbeitsunfähigkeit geht der gesamte Bestand des von diesen Ereignissen betroffenen Gesellschafters auf die anderen Gesellschafter über. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist eine Abfindung zu bezahlen. Dabei ist der Wert des Gesellschaftsvermögens und der Wert des Kundenstockes des vom Auflösungsereignis betroffenen Gesellschafters durch Schätzung…
…auf das Grundstück entfallenden Hundertsatz. Der Wert der Gegenleistung bemisst sich dabei nach dem Wert der (Gesamt)Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters. Liegt eine ziffernmäßige Abfindungsleistung nicht vor, so ist die Gegenleistung…
…auf den Gesellschafter stellt somit einen Erwerbsvorgang gem. § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG dar. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 23.01.1986, 84/16/0155) ist die GrESt von der Gegenleistung zu berechnen. Wird (ist) keine Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter vereinbart…
…der KG verantwortliche Kommanditisten [der] C-GmbH_Co_KG fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen vorsätzlich, wobei es ihnen darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende Begehung fortlaufende Einnahmen zu verschaffen, a.) 2012 unter Verletzung der abgabenrechtlichen [...] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine Verkürzung von…
…Fakten Pkt. c.)] begangen haben (Fahndungsakt Bl. 173 ff und 180 ff). In der Begründung wurde nunmehr ergänzend auch auf eine Geschäftstätigkeit der X-KG verwiesen, als deren Kommanditisten die Verdächtigen fungiert haben. Sie hätten auch für die abgabenrechtlichen Belange dieses Unternehmens verantwortlich gezeichnet. Im…
…zwecks Vermeidung eines jahrelangen gegenseitigen Abrechnungsverhältnisses für ein gröberes Verfahren zur Ermittlung der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters entscheiden, so liegt nach der Rsp NICHT eine unter beiderseitigem Nachgeben zustande gekommene neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Selbst wenn eine Zahlung als Abfindung für Gesellschafterrechte…
…hat, nicht geteilt werden kann hingegen ihre Ansicht, wonach der von ihr dafür bezahlte Betrag von 90.000 EUR als sofort abschreibbarer Aufwand für die Abfindung eines lästigen Gesellschafters anzusetzen sei. Ein „lästiger Gesellschafter“ ist ein Mitunternehmer, der durch sein Verhalten den Betrieb wesentlich schädigt…
…2009/15/0188, wonach keine gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 begünstigungsfähige Abfindung vorliege, wenn bei einer sogenannten obligatio alternativa dem Gläubiger das Wahlrecht eingeräumt sei und er zwischen mehreren Ansprüchen die freie Wahl treffen könne. Entsprechend Art. 9 Abs. 1 des liechtensteinischen Gesetzes vom…
…Wie aus der vorgelegten Bestätigung der X Bank vom 5. Februar 2016 hervorgehe, habe er auf die Abfindung nicht zugunsten einer Rente verzichten können. Er habe somit kein Wahlrecht gehabt und sei ein Drittel der Auszahlung daher steuerfrei zu belassen. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8…
…statutarischen Pensionskassenabfindungen erfassen wollte, bei denen keine Übertragung in eine inländische Pensionskasse möglich ist und die deshalb - sei es rechtlich, oder aufgrund des Währungsrisikos faktisch - gezwungen sind, ihre statutarischen Pensionsansprüche gegenüber der ausländischen Pensionskasse abfinden zu lassen." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. September 2015 wurde die…