…bestehenden Vorsorgeansprüche. Von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z 53 EStG 1988 kann dabei aber nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes schon insofern nicht ausgegangen werden, als der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verloren geht, sondern im…
…und vom 24. Mai 2012, 2009/15/0188, zusammengefasst ausgeführt, dass eine Abfindung eines Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 nicht vorliege, wenn der Anspruchsberechtigte die freie Wahl zwischen mehreren gleichwertigen Ansprüchen ("obligatio alternativa") habe. Nach Art. 37 des Schweizer Bundesgesetzes über…
…bestehenden Vorsorgeansprüche. Von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z 53 EStG 1988 kann daher aber nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes schon insofern nicht ausgegangen werden, als der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verloren geht, sondern im…
…bestehenden Vorsorgeansprüche. Von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z 53 EStG 1988 kann daher aber nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes schon insofern nicht ausgegangen werden, als der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verloren geht, sondern im…
…Bestandgegenstandes für einen Zweck, für den Enteignungsrechte in Anspruch genommen werden könnten, nachweisbar unmittelbar droht. Im Erkenntnis vom 31.01.2019, Ro 2018/15/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgesprochen: "Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen als begünstigte…
…2016; BFG 27.11.2020, RV/1100944/2015; BFG 19.3.2021, RV/1100195/2020), stellt der Wohnraumvorwegbezug deshalb keine (teilweise) Abfindung eines Pensionsanspruches bzw. einer Pensionsanwartschaft dar, weil das Schweizer Recht dem Versicherten gemäß Art. 30d Abs. 1 BVG und Art. 30d Abs. 2…
…bestehenden Vorsorgeansprüche. Von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z 53 EStG 1988 kann dabei aber nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes schon insofern nicht ausgegangen werden, als der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verloren geht, sondern im…
…Währungsrisikos faktisch - gezwungen seien, sich ihre statutarischen Pensionsansprüche gegenüber der ausländischen Pensionskasse abfinden zu lassen. 8. Am 15. März 2019 hat die steuerliche Vertretung die Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Senat und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. II. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist als…
…2008 P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - erfolgt. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 vom 24.10.2017 wurden unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 54.538,02 € festgesetzt. Diese stammen aus der Abfindung eines Pensionsanspruches gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber der Beschwerdeführerin…
…weil die Pensionsbezieherin ihres Pensionsanwartschaftsrechtes durch eine Teilabfindung nicht verlustig werde. Abschließend dürfe noch auf den Artikel Fragner/Seebacher, SWK 23-24/2016, 1048, verwiesen werden. Mit Schreiben vom 17.7.2019 wurde von der Beschwerdeführerin das Angebot zur Abfindung von Pensionsansprüchen eingereicht. Darin findet…
…sei aber, wie im Einzelnen aufgezeigt, nicht der Fall. Die Kapitalauszahlung sei zur Gänze zu erfassen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege keine Abfindung eines Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 vor, wenn ein davon getrennter eigenständiger Anspruch abgefunden werde bzw. der…
…Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988, sondern um einen davon getrennten, eigenständigen Anspruch. Die Drittelbegünstigung stehe daher nicht zu. Diese Rechtsansicht werde durch den VwGH insbesondere in seinem Erkenntnis 24.5.2012, 2009/15/0188 bestätigt. Entsprechend diesem Erkenntnis liege keine Abfindung…
…nur eine Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto möglich gewesen sei. 5. Mit Bescheid vom 21. September 2017 wies das Finanzamt den Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2016 ab, weil der Spruch des Bescheides nicht unrichtig sei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege keine Abfindung eines Pensionsanspruches…
…einem potentiellen "Versorgungsfall“ im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht gesprochen werden (vgl. BFG 31.7.2018, RV/1100482/2016). Zum fehlenden „Zwangscharakter“ der kapitalisierten Auszahlung – der Vorbezug zur Wohnungseigentumsförderung erfolgt naturgemäß auf Antrag, dh, freiwillig - kommt der Umstand, dass eine (teilweise) Abfindung eines Pensionsanspruches…
…es sich bei einer Auszahlung als Einmalzahlung, die aufgrund eines Wahlrechts anstatt einer Rentenzahlung bezogen werden könne, nicht um die Abfindung eines Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 handle, sondern um einen davon getrennten, eigenständigen Anspruch. Es liege nämlich keine "Abfindung" vor…
…Damit von einer Abfindung eines Pensionsanspruches (Pensionsabfindung) ausgegangen werden könne, muss zumindest ein statutarischer Anspruch vorliegen, wie auch die Lohnsteuerrichtlinien in der RZ 1110 ausführen. Da es keine "Hinterbliebenen" gibt, ist von der Pensionskasse bis heute kein Anspruch auf einen "Bezug oder Vorteil" zugesprochen worden…
…und vom 24. Mai 2012, 2009/15/0188, zusammengefasst ausgeführt, dass eine Abfindung eines Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 nicht vorliege, wenn der Anspruchsberechtigte die freie Wahl zwischen mehreren gleichwertigen Ansprüchen ("obligatio alternativa") habe. Nach Art. 37 des Schweizer Bundesgesetzes über…
…die bestehenden Vorsorgeansprüche mindert. Von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z. 53 EStG 1988 kann dabei nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes nicht ausgegangen werden, weil der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verlorengeht, sondern im Falle der…
…Pensionsanspruch gegenüber der Pensionskasse zu wahren."" Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (siehe dazu BFG 20.2.2019, RV/1100102/2016; BFG 20.2.2019, RV/1100536/2016; BFG 28.3.2019, RV/1100667/2016; BFG 15.5.2019, RV/1100113/2017) kann von einer (teilweisen) "Abfindung…
…BFG 28.3.2019, RV/1100667/2016) kann von einer (teilweisen) "Abfindung" eines Pensionsanspruches und damit einem Anwendungsfall des § 124b Z 53 EStG 1988 auch insofern nicht ausgegangen werden, als der Pensionsanspruch des Versicherten im Umfang des Vorbezuges nicht endgültig verloren geht, sondern im Falle…