…und VwGH 23.05.2013, 2010/15/0146). Rechtliche Erwägungen: Mit Einstellungsbescheid der belangten Behörde als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 28.06.2012 wurde das Finanzstrafverfahren eingestellt. Zum Übergangsstichtag 1.1.2012 musste der Bf davon ausgehen, dass seine steuerlichen Malversationen durch die oben dargesellten…
…1010 Wien, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 teilweise iVm §§ 11 und 13 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. Jänner 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Wien N 2 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 5. November 2024…
…eine zweite Chance einzuräumen. Damit ist auch der Antrag auf Strafherabsetzung, der in dieser Form allein nicht vorgesehen ist, miterledigt. Zum Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Nichtentrichtung der Geldstrafe der Beschuldigte von der Finanzstrafbehörde zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe…
…sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs…
…wurde der Antrag teilweise hinsichtlich näher bezeichneter Dokumente abgewiesen. Im Kopf dieses Bescheides ist die bescheiderlassende Behörde wie folgt bezeichnet: Amt für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen Standort: Reichsstraße 154 6800 Feldkirch Weder im Kopf, noch im Spruch des Bescheides wird die bescheiderlassende Behörde als Finanzstrafbehörde bezeichnet…
…Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob…
…angesichts der derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. (Sorgepflicht; unterdurchschnittliche bzw. angespannte Einkommenssituation) auf einen Wert von € 2.300,00 zu reduzieren; welcher jedoch gegen das Verböserungsverbot des § 161 Abs. 3 1. Satz FinStrG verstieße, sodass im Ergebnis die von der Finanzstrafbehörde im…
…Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde vorzugehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende Verfügung einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache ist eine…
…an die erste Instanz [nunmehr: an die Finanzstrafbehörde] zurückzuverweisen, in eventu, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der versäumten Spruchsenatsverhandlung auszusprechen, andernfalls zur Spruchsenatsverhandlung [vermutlich: zu einer mündlichen Verhandlung vor der erkennenden Behörde] zu laden, in eventu die Strafen bzw. die Höhe der Verfahrenskosten herabzusetzen…
…2017 aufheben und nach allfälliger Verfahrensergänzung und Beweiswiederholung in der Sache selbst entscheiden. in eventu 3. das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates lV. beim Finanzamt Graz Stadt als Organ des Finanzamtes Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg als Finanzstrafbehörde vom 12.06.2017 zugestellt am 19.07…
…Erwächst nämlich der Schuldspruch der Finanzstrafbehörde erster Instanz mangels Bekämpfung in (Teil-) Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens; die Rechtsmittelbehörde ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden (VwGH 29.7.1999, 98/14/0177). Auf Antrag des Bf. hatte der Senat des Bundesfinanzgerichtes…
§ 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er…
…BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste, soweit nicht allenfalls gemeinnützige Leistungen zu erbringen wären. Ansuchen um allfällige Zahlungserleichterung wären beim Finanzamt einzubringen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
…Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat zwar die Erschwerungs- und die Milderungsgründe an sich umfassend und richtig dargestellt, die Strafzumessungsgründe und insbesondere auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten sind allerdings nicht richtig bewertet worden. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass der Beschuldigte…
…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 9. August 2017 betreffend die Vorschreibung eines zweiten Säumniszuschlages gemäß § 172 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) folgendes Erkenntnis gefällt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. …
…Finanzstrafbehörde vom 17.11.2021, Geschäftszahl ***GZ***, wurde über den Beschwerdeführer (Bf.) wegen versuchter Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.500,00 verhängt. Das Straferkenntnis wurde dem Bf. nachweislich am 19.11.2021 zugestellt. In der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2023 betreffend Zwangsstrafe 2023 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) beschlossen: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die…
…Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie nur dann abzusehen und darüber einen Aktenvermerk mit Begründung aufzunehmen, (…) c) wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die…
…allfällige Zahlungserleichterung wäre bei der Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen) einzubringen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…höhere als die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Strafe zu verhängen, so ist von einer Zusatzstrafe abzusehen. Abs. 4: Ist die Zusatzstrafe (Abs. 3) im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu verhängen, so ist es ohne Einfluß, ob die vorangegangene Bestrafung durch eine Finanzstrafbehörde anderer sachlicher oder örtlicher…