…Abänderung der Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 15.05.2007 wurde zwischen dem Beschwerdeführer,(Bf.), und seiner Ehefrau, als Erwerber, und der…
…Abweisung eines Antrages auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 15.05.2007 wurde zwischen der Beschwerdeführerin,(Bf…
…das der im Jahre 2001 vereinbarte Erwerbsvorgang nicht mehr fortgesetzt wird und rückgängig gemacht wird. Die Vermietergemeinschaft wird mit sofortiger Wirkung auslaufen und G.N. ist ab sofort alleiniger Wohnungseigentümer und Vermieter". Den Antrag auf Nichtfestsetzung (Abänderung iSd Abs.4 des § 17 GrEStG) der Grunderwerbsteuer…
…beantragte daher eine Abänderung der Abgabenfestsetzung iSd zitierten Erkenntnisse und somit die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer in der Höhe von € 9.645,93. In einem Telefonat am 17. Dezember 2014 bestätigte der Vertreter des Bf., dass das Interesse der Bf. am Erwerb der Liegenschaft des…
…0120) wies der Bf. darauf hin, dass die Abgabenbehörde in dem betreffenden Verfahren den niedrigeren Grundstückswert als Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen herangezogen habe. Er beantragte daher eine Abänderung der Abgabenfestsetzung iSd zitierten Erkenntnisse und somit die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer in der Höhe von…
…1998, 98/16/0115 und 0116 sowie VwGH 9.8.2001, 2000/16/0085). In VwGH 08.09.2010, 2008/16/0183 etwa verweist der Verwaltungsgerichtshof auf Fellner, Gebühren und Verkehrsteuer II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 9 und 10 zu § 17 GrEStG referierten hg…
…Verfahren nach § 17 GrEStG 1987 auf Abänderung einer Steuerfestsetzung können Einwendungen gegen die ursprüngliche Steuerfestsetzung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Begünstigung, die dem Steuerpflichtigen durch § 17 GrEStG eingeräumt wurde, ist nicht dafür vorgesehen, die materielle und formelle Rechtskraft eines Grunderwerbsteuerbescheides zu durchbrechen (Fellner, a.a…
…II Grunderwerbsteuer § 17 Rz 1 ff: Den Bestimmungen über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer in den Fällen, in denen entweder ein vereinbarter Erwerb später nicht durchgeführt oder in denen nach grundbücherlicher Durchführung zum Rückerwerb ein Rechtsvorgang in umgekehrter Reihenfolge notwendig wird, liegt der Gedanke…
…II Grunderwerbsteuer § 17 Rz 1 ff: Den Bestimmungen über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer in den Fällen, in denen entweder ein vereinbarter Erwerb später nicht durchgeführt oder in denen nach grundbücherlicher Durchführung zum Rückerwerb ein Rechtsvorgang in umgekehrter Reihenfolge notwendig wird, liegt der Gedanke…
…in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung. § 17 GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes…
…in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung. § 17 GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes…
…in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung. § 17 GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes…
…Erwerbsvorganges gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 GrEStG damit jedenfalls eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung des Anschlussleitungskostenersatzes dar. Die Einbeziehung des Anschlussleitungskostenersatzes in die Bemessungsgrundlage der hier gegenständlichen Grunderwerbsteuerbescheide für die Weitergabe von Optionsrechten gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 GrEStG erscheine nicht gerechtfertigt, da dieses Entgelt…
…19. Oktober 2012 verzichtete die Beschwerdeführerin auf das Fruchtgenussrecht am Betriebsgebäude. Dieser Sachverhalt wird vom BFG rechtlich folgendermaßen beurteilt: § 1 Abs 2 GrEStG lautet: „(2) Der Grunderwerbsteuer unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein…
…Mit Schreiben vom 21.2.2014 wurde der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zurück genommen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist von folgenden Bestimmungen des § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl 1987/309, idgF, (Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer) auszugehen: …
…des Finanzamtes – auch dann nicht, wenn nach Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen die Auflösung des Rechtsgeschäftes einvernehmlich vereinbart wird (siehe wie oben ausgeführt in Fellner, aaO, Rz 53 zu § 17 GrEStG). Liegen aber wie hier sämtliche Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung bzw. Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs…
…Abgabenerklärung Mit elektronischer Abgabenerklärung vom 30. September 2009 zeigte Notar NOTAR (kurz Notar) für den Abgabepflichtigen BF (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) über FinanzOnline an, dass am 1. September 2009 ein grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgang zwischen ERBL als Veräußerer und dem Bf. als Erwerber verwirklicht worden sei…
…wie der Grunderwerbsteuer- ist, dass bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a BAO die Voraussetzungen für eine Abänderung der selbst berechneten Abgabe vorliegen. § 293b wurde mit BGB. l Nr.1989/660 in die BAO eingefügt. Grund dieser Bestimmung ist u.a., die Rechtschutzmöglichkeit der…
…beantragte Nichtfestsetzung oder für die beantragte Abänderung der Steuer. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 gelten für alle Erwerbsvorgänge iSd § 1 GrEStG. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, der Grunderwerbsteuer…
…3.6 des Vorlageantrages) Wie bereits oben ausgeführt stellt das adaptierte Vertragswerk keinen eigenständigen Erwerbsvorgang dar und wird daher durch die nochmalige Beurkundung ein und desselben Erwerbsvorganges (verbunden mit der Abänderung einzelner Vertragspunkte) die bereits am 23. August 2013 entstandene Grunderwerbsteuerschuld nicht aufgehoben. VI.10…