…seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Demgemäß erfolgt durch das Bundesfinanzgericht die Abänderung des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass der gestellte Antrag auf Gebührenbefreiung nicht ab-…
… 295 Abs 1 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid 2008 erlassen. Neben der Abänderung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus der angeführten Beteiligung wurde vom Finanzamt eine Abgabenhinterziehung angenommen, da vom BF nicht in richtiger Höhe erklärte Einkünfte für den Zeitraum 03 - 06/2008 sowie ein nicht erklärter…
…Bf. ins Treffen, dass die Mitunternehmerschaft ***1*** gegen zur Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2012 führenden Feststellungsbescheid Beschwerde erhoben habe, wobei als Ausgang nämliche Verfahrens eine Aufhebung desselben zu erwarten sei und sich diese Gestion wiederum auf den Einkommensteuerbescheid 2012 "durchschlage." Über die Beschwerde wurde erwogen: 1…
…20.05.2020 sowie der ergänzenden Meldeabfrage des Finanzamtes v. 24.06.2021 betreffend den für den Beschwerdezeitraum gültigen Hauptwohnsitz der Bfin bei ihren Eltern in ***5*** . Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) § 279 Abs. 1 BAO in der für den Beschwerdezeitraum lautenden Fassung normiert…
…oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird a) in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides oder b) in einem den angefochtenen Bescheid abändernden oder aufhebenden Bescheid. Das Bundesfinanzgericht ist gemäß § 279 Abs. 1 BAO berechtigt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. die A-GmbH, FNaaa, XXA, als belangter Verband und 2. B, geb. xxxxb, Regisseur, Filmproduzent, Drehbuchautor und Geschäftsführer, whft. XXA, vertreten durch Dr…
…VwGH 06.09.2005, 2005/03/0065). Demnach wäre also im Falle eines unrichtigen NoVA-Schuldentstehungszeitraumes im Bescheidspruch eine dbzgl. Korrektur (Abänderung) in einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts nur bei gegebener Sachidentität durch § 279 Abs. 1 BAO gedeckt. Nun haben sich aber im vorliegenden Fall nach…
…295 Abs. 1 BAO ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben…
…an den Beschwerdeführer ein weiterer Einkommensteuerbescheid 2008, der nach § 295 Abs 1 BAO die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 17.1.2011 bezweckt. Mit diesem Bescheid wird dem Beschwerdeführer aus seiner Beteiligung an der S-KG die Gewinntangente zugerechnet. Im Einkommensteuerbescheid werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…worden und den Verwaltungsakten auch nicht zu entnehmen. Die im Sinne der vorgenannten Bestimmungen erfolgte Abänderung der Säumniszuschläge auf Basis der geänderten Grundlagenbescheide ist daher zu Recht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer weiteren Herabsetzung der…
…je 1/16 eingeantwortet und die, von der Bf. beantragte, Absonderung der Verlassenschaft gemäß § 812 ABGB bewilligt. Mit Anerkenntnis und Abtretungsvertrag vom 03.05.2009 erkannten die Erben ausdrücklich den Anspruch der Bf. auf Auszahlung der Tantiemen der Erblasserin an. In diesem Zusammenhang stellten sie…
…November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 25. Oktober 2017 betreffend Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2014 gemäß § 295a BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau über die Beschwerde des Beschwerdeführer, vom 09.06.2017 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien, vom 30.05.2017, betreffend Nichtbezahlung der rechtskräftigen Strafe auf Grund des Erkenntnisses des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (vormals Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien)vom 28.10.2010, Erf.Nr. 000, betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch RA. Dr. Christian Stocker, Herzog-Leopold-Straße 26, 2700 B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
…Friedhofgasse 20, gegen den Bescheid des Zollamtes X vom 23. November 2012, Zahl: 000000/00000/2012, betreffend Antrag auf Abänderung eines Altlastenbeitrages samt Nebengebühren gemäß § 295a Bundesabgabenordnung (BAO), nach der am 12. September 2014 durchgeführten mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) § 295a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr…
…S. d. § 295a BAO dar. Die vorgenommene Abänderung gemäß § 295a BAO sei trotz mittlerweile eingetretener Verjährung gesetzeskonform. Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde erhoben. Der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig ergangen, weil bereits Verjährung eingetreten sei…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Wenngleich der eigentlich zu lösenden Rechtsfrage, nämlich jener, ob die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Abänderung des Erstbescheides gemäß § 295a BAO auch nach eingetretener absoluter Verjährung vorgenommen werden durfte, komplexere Auslegungsfragen vorausgingen, konnte die Rechtsfrage zweifelsfrei anhand Auslegung…
…auch die Gründe, aus denen diese angefochten wären, hindere daher das Anfallen eines Säumniszuschlages nicht. Eine allfällige Abänderung der Abgaben aufgrund der Beschwerde gegen deren Festsetzung würde im Nachhinein gem. § 217 Abs 8 BAO von Amts wegen berücksichtigt. Mit Beschluss vom 1. Juni 2022 wurde…