…die das Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium für Berufstätige in der Schulform AHS für Berufstätige in ***1*** besuchte. Im Rahmen der Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches erlangte die belangte Behörde am 10.06.2025 durch die Vorlage diverser Semesterzeugniskopien Kenntnis davon, dass die Tochter im Wintersemester 2023…
…1) 2703-3004 K… 77,31 € 84(1) 3006-2608 N… 657,36 € Ab 8. Februar 2016 war die Tochter der Bf. an der Abend-AHS als ordentliche Studierende am Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasium für Berufstätige in Wien, 1210 Wien…
…damit ich ein Zeugnis bekommen kann und es ihnen abgeben. Mit freundlichen Grüßen ***8*** ***4***. Beifgefügt war eine Schulbesuchsbestätigung der AHS für Berufstätige vom 18.2.2020 für das Sommersemester 2020 (10.2.2020 bis 3.7.2020). Folgende Module wurden inskribiert (insgesamt 25 Wochenstunden)…
…und berufliche Veranlassung), noch aufgrund des Lehrinhaltes (nicht zielgerichtet für AHS-Pädagogen sondern für alle an ganzheitlicher Erziehung Interessierte sowie anhand der Schwerpunkte vordergründig persönlichkeitsbildende Inhalte) keine abzugsfähigen Aus-/Fortbildungskosten dar." Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 10.02.2016 mit dem Vorbringen, "dass dieser…
…nachzuweisen. In einer undatierten Eingabe, die am 3.10.2014 beim Finanzamt einlangte, gab der Bf an, als AHS-Lehrer mit absoluter Sicherheit mehr als 50 % seiner Arbeitszeit in seinem Arbeitszimmer zu Hause zu verbringen. Es gebe, wie allgemein bekannt sei, an der Schule keinen…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, im Folgenden kurz Bf. genannt, ist ein AHS-Professor für die Fächer Bewegung und Sport, Geografie und Wirtschaftskunde, Sportkunde Theorie. Daneben ist er als Lehrbeauftragter für Squash und Rückschlagspiele an der Universität X beschäftigt. Der Bf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte im Streitjahr nicht selbständige Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als AHS- Lehrerin. Für das Jahr 2013 machte sie u.a. Aufwendungen für Ausbildung…
…Nichtanerkennung von Ausgaben für Fachliteratur in Höhe von € 705,74 richtet. Im Erkenntnis vom 5.7.2004, 99/14/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich Aufwendungen für Literatur einer AHS-Lehrerin ausgesprochen, dass solche Aufwendungen, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt sind…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision zulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist AHS-Lehrerin für Englisch und Mathematik am Sportgymnasium X, wo sie im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung auch in der Nachmittagsbetreuung eingesetzt ist und Förderkurse für Kinder mit…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.), eine AHS-Lehrerin, und zwar Biologin, machte Werbungskosten wie folgt geltend: | Arbeitsmittel | 1.200,78 € | Fachliteratur | 140,20 € | Fortbildungs-, Ausbildungs- und…
…bis Juni 2024 strittig. An die Beschwerdeführerin wurden im Zeitraum November 2023 bis Juni 2024 Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträge im Gesamtbetrag von 2.029,40 Euro für ihre Tochter ausbezahlt. Die Tochter war im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024 an der Abend-AHS (Bundesgymnasium…
…vom 14.2.2022, wonach ***7*** ***2*** in der Abend-AHS als ordentlicher Studierender angemeldet sei und im Sommersemester 2022 (14.2.2022 bis 1.7.2022) folgende Module inskribiert habe (insgesamt 21 Wochenstunden): [Grafik] Die Schule schrieb am 2.7.2021 zur Vorlage…
…Musikerziehung. Bestätigung eines Bundesgymnasiums, Bundesrealgymnasiums und wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasiums für Berufstätige in Wien vom 22. 9. 2017, wonach ***[8]******[2]*** an der Abend-AHS als ordentliche Studierende angemeldet sei und im Wintersemester 2017/2018 (4. 9. 2017 bis 2. 2. 2018) folgende Module inskribiert habe…
…wurde, wurde die Berufung an diesem Tag rechtswirksam und ist als solche vom 19.03.2013 zu bezeichnen und spruchgemäß zu erledigen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird folgender Sachverhalt festgestellt: Der Sohn war ordentlicher Studierender einer AHS für Berufstätige und im SS2012 für die Gegenstände Englisch3…
…übermittelt. Von den Gesamtaufwendungen iHv 1.469,00 € seien durch das AMS in der Bildungsteilzeit von September bis Dezember 2023 1.044,68 € gefördert worden. Die Beschwerdeführerin sei AHS-Lehrerin an einem BRG und würde im Rahmen der Tagesbetreuung für SchülerInnen der 5…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (id Folge Bf.), der als AHS-Lehrer für Geografie und Wirtschaftskunde (GWK) an einem Gymnasium tätig war, reichte am 23.11.2020 die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 ein. Es wurden damit u.a. Werbungskosten für…
…positiv absolviert worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 31. Jänner 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Bis Feber 2015 habe er eine Neue Mittelschule besucht und wäre daran anschließend an die 8-semestrige AHS für Berufstätige gewechselt. Dort habe er im Sommersemester 2015 das erste Semester…
…hätten nicht erkannt, dass sie ein psychisches Problem bekommen habe, weil ihr bekanntgegeben wurde, dass sie in Mathematik eine ungenügende Note bekommen werde. Betreffend der quantitativen und qualitativen Komponente und dem erforderlichen Zeitaufwand (AHS) von zumindest 30 Stunden, habe T. nichts beitragen können, weil die…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Darstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens: Nachdem die als AHS-Lehrerin tätige Beschwerdeführerin ihre Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung 2010 am 30. Dezember 2015 elektronisch abgegeben hatte, wurde sie vom Finanzamt mit Schreiben…
…wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine AHS-Professorin für Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, machte bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung ua. folgende Aufwendungen in Höhe von 10.086,80 € als Werbungskosten…