…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes uneinheitlich beantwortet wird. Zu der im Beschwerdefall maßgeblichen Frage, ob auch nur kurze physische Anwesenheiten im Tätigkeitsstaat für Zwecke der abkommensrechtlichen 183-Tage-Regelung als volle Anwesenheitstage zu zählen sind, existiert…
…Akten dem Bundesfinanzgericht (BFG) vor und führte in seiner Stellungnahme aus, dass der maßgebliche Zeitraum für die Anwendung der 183-Tage-Regel strittig sei. Mit Beschluss vom 16.10.2019 ersuchte das BFG den Bf. folgende Fragen mit entsprechenden Nachweisen zu beantworten: "Hat die XYHygiene…
…die Voraussetzung des Art 13 Abs 2 lit a DBA-Schweden nicht erfüllt, sodass die 183-Tage-Regel keine Anwendung finden konnte: Österreich muss daher den auf die Auslandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn entlasten (vgl dazu auch Kofler/Rosenberger, RuSt 2013: Highlights aus dem Workshop „Internationales Steuerrecht“…
…rückerstattet. Die belangte Behörde hat der Bf. daher zurecht 30% der bereits einbehaltenen Abzugsteuer rückerstattet. Die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehene 183-Tage-Regelung kommt seit der Neuregelung der Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellungen nur mehr in Ausnahmefällen zur Anwendung. Vielmehr unterliegen die Löhne der überlassenen Arbeitskräfte…
…Er fahre in der Regel am Sonntagabend oder am Montagmorgen nach ***Bf1-AG1-Ort** und am Freitagabend oder auch am Samstagmorgen wieder nach ***Bf1-Wohnort*** zurück. Er habe sich daher an mehr als an 183 Tagen im Jahr in Frankreich aufgehalten und stehe das Besteuerungsrecht…
…2011, 2012, 2013 und 2014 samt der tabellarische Länderübersicht betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den Kategorien Land, Zeitraum für 183-Tage-Regel, Vermeidung der Doppelbesteuerung, privatrechtlicher Arbeitgeber und öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber; die deutschen Bescheide 2010 bis 2014 des Finanzamtes Neubrandenburg vom 02.10.2015…
…ab August 2011: 10 Tage, im Jahr 2012: 12 Tage). Für diese im Zusammenhang mit der in Österreich ausgeübten unselbständigen Tätigkeit stehenden Einkünfte steht Österreich jedoch gem. Art 15 Z 2 DBA Schweiz kein Besteuerungsrecht zu, da sowohl die 183-Tage-Regelung nicht erfüllt ist…
…VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031). Die 183-Tage-Regel des Art 15 Abs 2 lit a DBA Russland greife nicht, denn zum Zeitpunkt der Kundmachung des Erlasses vom 12.6.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014 zur Umsetzung des zitierten VwGH-Erkenntnisses…
…lassen. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung, in der das Finanzamt im Wesentlichen darauf hinwies, dass die in Rede stehenden Vergütungen von einem in Österreich ansässigen Arbeitgeber gezahlt worden seien und die 183-Tage-Regel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland daher nicht anwendbar sei…
…die österreichische Zweigniederlassung sei, weshalb die sogenannte 183-Tage-Regelung nicht zur Anwendung käme und somit Österreich als Tätigkeitsstaat der Besteuerungsanspruch an den Lohneinkünften zustehe. Nach wirksamer Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 20.2..2014 wurde vom Bf. mit Schriftsatz vom 11.2.2014 binnen offener…
…Steuerpflichtigen verbundenen administrativen Aufwand stehen. Die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit würde zum Nachteil der DBA-Vertragsstaaten behindert, was auch dem Zweck eines DBA widersprechen würde. Die 183-Tage-Regel ist daher eine - den Grundsätzen der Besteuerung von Betriebstätten vergleichbare - Intensitätsgrenze, die darauf abstellt, ob eine die Besteuerung…
…besonderen Veranlassungszusammenhang zwischen dem Arbeitslosengeld und der unselbständigen Tätigkeit darzulegen. Weiters wurde der Bf. in Bezug auf die von ihm ins Treffen geführte sog. "183-Tage-Regel" darauf hingewiesen, dass die in Art. 15 Abs. 2 lit a bis c DBA Schweiz genannten Voraussetzungen kumulativ…
…vor. Im Zeitpunkt der Antragstellung war die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Österreich eindeutig. Das Besteuerungsrecht stand danach Ungarn zu, weil bei Abstellen auf den rechtlichen Arbeitgeber, alle Voraussetzungen der 183-Tage-Regel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn erfüllt sind. Die Bf. hat im…
…Geschäftsführer der kroatischen Gesellschaft klären müssen. Für den elf Monate umfassenden Zeitraum 01. Februar bis 31. Dezember 2010 weist der in der Folge wegen Anwendung der 183 Tage-Regel berichtigte Lohnzettel der P… KG, Wien, Bruttobezüge in Höhe von € 52.108,39 aus…
…des Artikel 15 Abs. 2 DBA Portugal erfüllt seien. Lit. a fordere, dass die 183-Tage-Regel eingehalten werde. Dies werde durch die bereits vorgelegten Ansässigkeitsbescheinigungen der portugiesischen Dienstnehmer bestätigt, welche von der portugiesischen Finanz im Jahr 2014 ausgestellt worden seien. Dieser Punkt sei somit…
…dieser Regelung darf gemäß Art. 14 Abs. 2 lit c DBA-Tschechien der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte Tätigkeit in Anspruch nehmen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) der Empfänger im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb…
…2 EStG 1988 die Bf. als Schuldnerin der Gestellungseinkünfte für die Einbehaltung und Abfuhr des Steuerabzuges. 8. Soweit die Beschwerde mit der sogenannten 183- Tage Regel des Doppelbesteuerungsabkommens argumentiert, wird diesem Vorbringen außerdem Folgendes entgegengehalten. Dem DBA- CSSR ist keine Definition des Begriffes „Arbeitgeber“ zu…
…führte das Finanzamt aus, da der Bf. im Jahr 2010 nicht länger als 183 Tage in der Slowakei gewesen sei (für diesen Staat gelte das alte CSSR-Abkommen mit der Kalender-tagsregelung), könne keine Steuerfreistellung der slowakischen Tätigkeitstage unter Progressionsvorbehalt erfolgen. Die Berufung sei daher…
…die B-KG im Streitjahr an 197,5 Arbeitstagen in China und an 63,5 Arbeitstagen in Österreich ausgeübt hat. Die „183-Tage-Regelung“ ist demnach keinesfalls anwendbar. Auf die Tätigkeit in Österreich entfallen dabei laut den unbestrittenen Angaben im Lohnzettel 21.132,10 Euro…
…von der österreichischen Gesellschaft bezahlt wurde, diese aber ihrerseits die auf die Tätigkeit des BF in Deutschland entfallenden Kosten von der deutschen Konzerngesellschaft ersetzt erhielt. Bei solchen "passiven" Arbeitskräfteüberlassungen im Konzern greift sohin die oben angeführte 183 Tage Regelung nicht, da im Sinne eines wirtschaftlichen…