…Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin (Bf) abgeführten Umsatzsteuersonderprüfung betreffend den Zeitraum 10-12/2015 stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 18.5.2016 nachstehendes fest: "Tz.1 Vermietung einer Eigentumswohnung Im Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum 10/2015 bis 12/2015 wurde von Frau Bf eine Eigentumswohnung in…
…und Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 sowie die Nachschau für Jänner 2011 bis März 2012. Unter der Tz 1 "Vermietung Eigentumswohnung" ist folgende Sachverhaltsfeststellung ausgeführt: Im November 2009 habe der Beschwerdeführer einen Kaufvertrag mit der *** über die Eigentumswohnung *** und den Kfz-Abstellplätzen Nr…
…Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit qualifiziertem Nutzungsrecht entstehen. Die zu beurteilende Vermietungstätigkeit stellt ohne Zweifel eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO dar und fällt im Hinblick auf die erzielten Werbungskostenüberschüsse unter die Vermutung steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei. Die Annahme von Liebhaberei (Voluptuar…
…der Bf. vermittels - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgereichter Unterlagen - sprich der Prognoserechnung vom 5.3.2025 samt belegmäßig gestützter Ergänzungen in der Replik vom 7.4.2025 in schlüssiger Art und Weise gelungen ist den der Vermietung einer Eigentumswohnung immanenten Liebhabereiverdacht nach § 1 Abs. 2 Z…
…Vorlagebericht bezüglich der Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht führte das Finanzamt aus wie folgt: Die Bescheide bezüglich 2005 bis 2012 seien angefochten. "Sachverhalt: Vermietung einer Eigentumswohnung Strittig war im Erstverfahren die Einkunftsquelleneigenschaft. Das Vorliegen einer Einkunftsquelle wird im Vorlageverfahren auch von der Stpfl. bejaht…
…Dies gehe aus Abrechnungen des Unternehmens über den Zeitraum 01.1.2009 bis 02.01.2010 hervor. Für die Zeit danach bis zum 01.10.2014 ging der Prüfer davon aus, dass gleichermaßen eine tageweise Vermietung erfolgt wäre. Erst ab dem 01.10.2014 wurde…
…80 € auszuscheiden. 3) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO 1993 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung BGBl. II Nr. 358/1997, ist Liebhaberei anzunehmen, wenn aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten Verluste entstehen…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Vermietung einer Eigentumswohnung in den Jahren 2000 bis 2004 einkommensteuerlich als Liebhaberei einzustufen…
…2007. 6.4.4. Laut einem nicht datierten Mietvertrag wurden die Eigentumswohnung und 2 Garagen von 01.02.2009 bis 30.01.2013 um EUR 1.000,00 vermietet. 6.5. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in ATS und Euro betrugen: [Grafik] 6…
…den Modellannahmen der steuerlichen Vertretung vom Februar 2008 wesentliche, von der Judikatur für die Beurteilung der Einkunftsquelleneignung einer vermieteten Eigentumswohnung als unverzichtbar erachtete Ansätze (insbesondere solche wegen Leerstehung/Mietausfalls bzw. für künftigen Reparaturaufwand), deren Berücksichtigung einer Widerlegung der Voluptuarvermutung des § 1 Abs.2 Z.3…
…eine Eigentumswohnung in Adresse1 . Laut Zentralem Melderegister war er von 8. September 1998 bis 5. Dezember 2006 mit seinem Hauptwohnsitz an dieser Adresse gemeldet. Ab August 2007 vermietete der Bf diese Wohnung und erklärte in den Jahren 2007 bis 2011 jeweils negative Einkünfte aus Vermietung…
…Ein Gesamtüberschuss kann danach noch früher erreicht werden. Ein Gesamtüberschuss ist daher jedenfalls in einem überschaubaren Zeitraum (bei Vermietung einer Eigentumswohnung sind das idR 20 Jahre) zu erwarten. Die Ungewissheit über den Umfang der Abgabepflicht ist daher beseitigt. Die Festsetzung hatte daher endgültig zu erfolgen…
…die streitgegenständliche Eigentumswohnung um ca. Euro 191.000,-- zuzüglich ca. Euro 23.000,-- für Ausstattung erworben habe. Es sei beabsichtigt gewesen, diese Wohnung entsprechend ihrer Premium - Lage (direkter Blick auf den Wörthersee mit Zugang zur Marina / Steg) an finanziell gut Situierte zu vermieten. Eine Eigennutzung…
…Beschwerdeführerin die Aufhebung der beiden Bescheide vom 07.06.2018 und eine erklärungsgemäße Veranlagung der Umsatz- sowie der Einkommensteuer 2016. Hierzu wurde nach entsprechendem Mängelbehebungsauftrag der Behörde mit Schriftsatz vom 26.09.2018 wie folgt ausgeführt: Die streitgegenständliche Vermietung der Eigentumswohnung sei als Einkunftsquelle anzusehen…
…Verfügung stellt." In der Folge ersuchte das Bundesfinanzgericht die Bf mit Vorhalt vom 29. Mai 2019 um Vorlage der nachstehenden Unterlagen: "1. Es wird um Bekanntgabe ersucht, wer die Stromkosten und die Kosten für GIS bzw. einen Internetanschluss trägt. 2. Vorlage der Betriebskosten- und Stromabrechnung…
…wenn das unbewegliche Vermögen im Inland liegt. Nach obigen Feststellungen hatte die Bf im Beschwerdezeitraum weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dieser im Inland gelegenen Eigentumswohnung unterliegen deshalb in Österreich gem. § 98 Abs. 1 Z 6 iVm …
…Wien 1/23 vom 29.10.2013, betreffend Umsatzsteuer 2011 und 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer für die Jahre 2011 und 2012 unterbleibt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…weshalb es zu einer Vermietung der Wohnung an die Tochter kam. Bei der steuerlichen Beurteilung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Der vorliegende Mietvertrag vom 23.1.2007 ist daher für die steuerliche Beurteilung der gegenständlichen Eigentumswohnung nicht weiter ausschlaggebend. Im Zuge der Schlussbesprechung…
…sonstiger Umstände mit Sicherheit geplant war, dass die nachfolgende Nutzung des Wohnobjekts mit einer steuerlich anzuerkennenden, steuerpflichtigen Vermietung im Zusammenhang stehen wird, sich diese Umstände später aber aus Gründen geändert haben, die vom Willen des Abgabepflichtigen unabhängig sind. Gemäß § 269 Abs. 1 iVm § 167 Abs…
…führt vielmehr zu einem kongruenten Ergebnis (keine Steuerpflicht, kein Vorsteuerabzug), dann geht diesbezüglich das Gemeinschaftsrecht dem innerstaatlichen Recht nicht vor und macht dieses unanwendbar. Entgegen der Beschwerdeargumentation „zwingt“ somit im Beschwerdefall (Vermietung einer Eigentumswohnung) der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes nicht zur umsatzsteuerrechtlichen Nichtanwendung der § 1 Abs…