…Abweisung der Beschwerde und führte begründend dazu folgendes aus: Unstrittig dürfte sein, dass die überwiegende Zurücklegung der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen mit dem eigenen Kfz aufgrund des vom Bf. selbst bekannt gegebenen Kilometerstandes nicht möglich gewesen sei. Dem in der Berufung…
…Die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der überwiegenden Strecke nicht möglich oder nicht zumutbar. Die Wegstrecke wird vom Bf. an acht bis zehn Tagen im Kalendermonat zurückgelegt. Die Entfernung zwischen der Wohnung in ***Bf-Adr*** und der Arbeitsstätte des Arbeitgebers 2 beträgt 226 Kilometer…
…Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…2016 in Bezug auf das Pendlerpauschale: Beim Pendlerpauschale war es nach der Rechtslage für die Jahre 2010 bis 2012 erforderlich, dass Sie die Strecke Wohnung - Arbeitsort - Wohnung überwiegend, das heißt nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung an i.d.R. zumindest 11 Tagen im Monat zurücklegen müssen…
…Zurücklegen der Strecke Wohnung- Arbeitsstätte an zwei Tagen pro Woche, und zwar auch bei einer "2-Tage-Arbeitswoche", nicht überwiegend sei und daher kein (aliquotes) Pendlerpauschale berücksichtigt werden könne. Daraufhin beantrage die Berufungswerberin (durch ihre Vertreterin) mit Eingabe vom 26.6.2013, ihre Berufung der…
…die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstatte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Darüber hinaus würden Werbungskosten in Form eines Pendlerpauschales zustehen. Zum Begehren des Bf. auf Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales ab 40 km wird ausgeführt, dass dem Bf. auf der überwiegenden Strecke ein…
…nachzuweisen. 5.) In zeitlicher Hinsicht ist bei der Gewährung des Pendlerpauschales (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) im Beschwerdejahr 2012 auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen. Ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht nur, wenn die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegt wird…
…Für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte machte er in der Einkommensteuererklärung 2007 ein Pendlerpauschale iHv 1.179 € geltend. Das Finanzamt ging im bekämpften Bescheid davon aus, dass er die Strecke vom Wohnort zum Dienstort (insgesamt 20,2 km) in zwei Etappen zurücklegte…
…werden könne, bezieht sich auf Dienstfahrten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und nicht auf die den Anspruch auf das Pendlerpauschale begründenden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Da auf der überwiegenden Strecke (Arbeitsort Wien - Bahnhof Eichgraben-Altlengbach) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels grundsätzlich möglich wäre, ist die…
…Beschwerdejahren laut Dienstvertrag an der FH D eine 40-Stunden- Woche, weshalb trotz Fehlens von Zeitaufzeichnungen seinem Vorbringen, entweder von Montag bis Freitag oder von Dienstag bis Samstag in D anwesend gewesen zu sein und damit die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung überwiegend in den Lohnzahlungszeiträumen…
…in Höhe von € 1.476,-. Überprüfung der Strecke Wohnung - Arbeitsort: Wohnadresse: ***2***; Arbeitsstättenadresse: ***3***; Datum für Berechnung: Montag, 06.03.2017 Arbeitsbeginn: 08:00 Uhr Arbeitsende: 18:00 Uhr Anzahl der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte pro Monat: mehr als 10; Vorliegen von Unzumutbarkeit wegen Behinderung:…
…Verkehrsmitteln sei auf der überwiegenden Strecke nicht möglich oder nicht zumutbar. Im Einkommensteuerbescheid 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 22.10.2015 wurden weder das Pendlerpauschale noch der Pendlereuro berücksichtigt. Begründend führte das Finanzamt Waldviertel aus, dass der Bf. die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung im Werkverkehr (ÖBB) zurücklege. …
…überwiegend das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) verursacht wird. In diesem Fall ist für die Zuerkennung des Pendlerpauschales bei jedem Dienstverhältnis die jeweilige Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte maßgeblich (vgl. VwGH 22.11.2006, 2004/15/0130). 6. Liegt die eine Arbeitsstätte auf der Strecke…
…bis September) gleichzeitig für den zweiten Arbeitgeber jeweils 8 bis 10 Dienste pro Monat tätig und musste daher 65 km (zusätzliche Wegstrecke zur zweiten Arbeitsstätte) von Wohnung zur Arbeitsstätte zurücklegen. Da der Bf. überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zumutbar war…
…Arbeitsstätte bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Beträgt gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG 1988 die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…Jahr 2020 überwiegend den Werkverkehr. Der Werkverkehr war ihm auf einer Strecke von Bahnhof in 3100 St. Pölten Hauptbahnhof bis in Wien Hauptbahnhof 64,2 km (Westbahnhof 59,7 km) möglich und wurde von ihm auch benutzt. Die schnellste Strecke (Autokilometerangabe) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …
…bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich - soweit nicht die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist - durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten sind. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
…die Gleitzeitregelung von der Bf. in Anspruch genommen. An 34 Tagen, an denen das Dienstzeitende nach 16:30 Uhr erfolgt ist, fanden an 27 Tagen Dienstreisen und Schulungen am Ort statt. Dass die Bf. überwiegend mit dem Auto die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt hat…
…dann zu, wenn der Arbeitnehmer die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklege. Für den Kalendermonat würde die Verwaltungspraxis 20 Arbeitstage annehmen, sodass ein Pendlerpauschale zustehe, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt werde. Aus den…