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8 Treffer1582 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100470/2018Einheitswertfeststellung (Nachfeststellung) nach Baulandumlegungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2020

…BewG legt den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen ist") zu erforschen (vgl VwGH 25.2.1983, 81/17/0040, mwN). Dabei sind im Rahmen der Verwertungsmöglichkeiten nicht nur wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern auch bestehende Rechtsvorschriften zu berücksichtigen…

BFG RV/7501804/2014Keine Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Wiener Parkraumbewirtschaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2015Teil 1/2

…500 kg gemäß § 45 Abs. 4 beantragen können. 2. Wenn es in den nach Z 1 bestimmten Gebieten auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist und eine Notwendigkeit dafür besteht, hat die Behörde durch Verordnung zu bestimmen, daß auch Angehörige bestimmter Personenkreise, die in diesen…

BFG RV/3100902/2010Zurechnung von im Zuge eines Baulandumlegungsverfahrens neu gebildeten Grundstücken zum Grundvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2014

… 69, Tz 22 ff). Die strittigen Grundstücke sind am Rand des Siedlungsgebietes von .... gelegen und befinden sich innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde als Bauland vorgesehenen Flächen. Sie verfügen über eine annähernd rechteckige Form und eine Größe von 556 m2 (Gp. 1), 647 m2…

BFG RV/7100821/2021Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen bei Umwidmung nach dem 31.12.1987 - Zeitpunkt der Umwidmung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2024

…41 Abs 1 ROG 1992 Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen nur in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Bebauungsplanes erteilt werden. Aus diesen rechtlichen Grundlagen des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 folgt im vorliegenden Fall im Hinblick auf den Zeitpunkt der Umwidmung, dass die örtliche Raumplanung des Bundeslandes Salzburg im…

BFG RV/5200085/2014Entstehung der Einfuhrabgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK bei Nichtvorliegen einer güterverkehrsrechtlichen Genehmigung für den Binnenverkehr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2020

…stattfindet. Die Genehmigungen können als Einzelgenehmigungen oder auf Zeit im Rahmen einer Kontigentvereinbarung gemäß Artikel 8 erteilt werden, und zwar als a) Universalgenehmigungen b) eingeschränke Genehmigungen (zB örtlich ,nach Güterarten, für bestimmte Fahrzeuge oder nach der Art des Transportes)." Artikel 5 der Vereinbarung lautet auszugsweise…

BFG RV/4100041/2013Teilwert von einem in einen gewerblichen Grundstückshandel eingelegten Grundstück
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2016

…das damalige Grundstück Nr. 265, das im östlichen (als Bauland gewidmeten) Bereich unmittelbar an diese Straße angrenzt, verkehrsmäßig; die Ver- bzw. Entsorgungsanlagen Wasserleitung bzw. Kanal befanden sich im G.-Weg und reichten unmittelbar zum Grundstück; die Stromversorgungsleitung befand sich auf dem Grundstück; die Telefonleitung reichte…

BFG RV/2200004/2023Antrag auf Bewilligung eines Herstellungsbetriebes für zum Rauchen geeignete Hanferzeugnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.08.2023

…oder nach dem Produktionsprozess 0,3% überschreiten, da die Produkte ansonsten suchtmittelrechtlich unzulässig und nicht verkehrsfähig seien. Hanf sei ein Naturprodukt mit allenfalls uneinheitlicher Qualität. Der Hersteller sei verpflichtet, ausschließlich verkehrsfähige Produkte auf den Markt zu bringen. Für die Produktion von Hanfblüten einheitlicher Qualität bzw…

BFG RV/5100597/2012Doppelte Haushaltsführung und notwendige zweckentsprechende angemessene Wohnung am Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2016Teil 1/2

…sei. Der Beschäftigungsort (Dienstort) des Beschwerdeführers befinde sich aber etwa 15 km östlich von C im Bezirk C-Land. Beim Vergleich der Mietkosten sei daher auf den Bezirk C-Land und nicht auf den Bezirk C-Stadt abzustellen. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November…