…Diese ergab, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und möglich sei und daher lediglich das kleine Pendlerpauschale zustehe. Mit Bescheid vom 01.06.2024 berücksichtigte die belangte Behörde das kleine Pendlerpauschale in Höhe von € 870 sowie den Pendlereuro in Höhe von € 200. Mit…
…täglich 112 km mit dem PKW zur Arbeitsstelle zu fahren. Er sei als KFZ-Techniker 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt und seine Kernzeit ist von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Betreffend öffentlicher Verkehrsmittel gab er an: ab ca. 5:35 an ca…
…ab 20 Km bis unter 40 Km zu, welches bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, da zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann." Mit Schreiben vom 23. November 2010 erhob der Bf. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung und beantragt…
…sei mit 79km angegeben worden. Diese Strecke werde beinahe täglich zurückgelegt. Zu den geforderten Zeiten (7:00 -16:30) würde es kein öffentliches Verkehrsmittel geben (zumindest über 2,5 Stunden). Der Arbeitgeber würde Mobilität verlangen. In weiteren Antwortschreiben wurden die tatsächlichen Dienstzeiten lt. Arbeitsaufzeichnungen übermittelt…
…Juli 2013, 2009/13/0132). Dies setzt allerdings grundsätzlich einen Vergleich zwischen den Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr und im Individualverkehr voraus. Die im angefochtenen Bescheid zitierte Spruchpraxis der belangten Behörde, die ab Erreichen einer gewissen Fahrzeitdauer eine absolute Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln unabhängig von…
…74%), als auch bei der Erholungszeit (10:37 vs. 12:26) werden die jeweiligen Grenzen durch Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln verletzt - bei Verwendung des PKW sei dies nicht der Fall. 4. Conclusio Abschließend verwies der Bf auf den der Entscheidung UFS 24.08.2010, RV…
…Finanzamt Österreich richtete an den Bf. ein mit 17. Juli 2025 datiertes Ergänzungsersuchen, worin um Vorlage der Befundung durch das Sozialministeriumservice für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ersucht wurde. Der Bf. antwortete darauf zunächst am 28. Juli 2025, dass er Diabetiker und nicht gehbehindert…
…***Gemeinde1***, ***Wohnort*** 34 zur Arbeitsstätte, ***Ort2***, ***Adresse1*** ***HNr** und zurück. Bei Kombination von öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmitteln (Park & Ride) ergibt sich für den Arbeitsweg lt. den Abfragen im Pendlerrechner eine Wegzeit von ca. 91 Minuten: | | Zeit | km | Fahrzeit/ Gehzeit |…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…da es ihm aufgrund seiner Tätigkeit als Mess- und Regeltechniker in der Instandhaltung nicht möglich sei, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen. Seine Arbeitszeit habe um 05:45 Uhr oder um 13:45 Uhr begonnen und um 14:00 Uhr oder um 22: 00 Uhr geendet…
…Umstieg in den Zug und Fahrt zum Schulort und sodann Fußweg vom Bahnhof zur Schule. „Bei so einem Schulweg kann es einer achtjährigen nicht zugemutet werden diesen tagtäglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen, trotz aller Ansprüche auf einen Freifahrtausweis.“ Zum Zweiten habe die Finanzbehörde zwar…
…Laut Pendlerrechner betrage diese Strecke 77 km. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr „nicht zumutbar, weil sie jedes Mal Geräte hin und her transportieren muss“. Im Einkommensteuerbescheid vom 1.12.2016 wurde an Stelle der beantragten Kilometergelder das Pendlerpauschale (1.344 EUR) als Werbungskosten bzw…
…form- und fristgerecht Berufung und begehrte die Berücksichtigung der großen Pendlerpauschale, weil er bei Schichtdienst mit Dienstbeginn ab 05:00 Uhr keine Möglichkeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel habe. Ergänzend übermittelte er dem Finanzamt für die gesamten Kalendermonate des Jahres 2011 die gesamten Arbeitszeitnachweise. Mit BVE…
…beträgt 696 Euro jährlich / 58 Euro monatlich Der Pendlereuro beträgt 66,00 Euro jährlich / 5,50 Euro monatlich Die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der überwiegenden Strecke möglich und zumutbar. Die Wegstrecke berechnet sich wie folgt: … Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt…
…Kilometergeld iHv 177,54 €) geltend. Darüber hinaus begehrte er den Freibetrag für Behinderung (§ 35 Abs 3 EStG) und den pauschalen Freibetrag wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nach § 3 Abs 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (hinfort: § 3 Abs 1 VO)…
…der Beschwerdeführer ua. mit, wie sich die geltend gemachten Ausgaben für Arbeitsmittel zusammensetzen und dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht möglich sei. 3. Im Einkommensteuerbescheid 2022 ließ das Finanzamt die Ausgaben für Arbeitsmittel außer Ansatz, weil die angeforderten…
…2017) für die Fahrt von abc B, Adr2, nach xxx C, Dr3, zeigt: | öffentliches Verkehrsmittel Hinfahrt | 11:03 bis 13:00 | 38,5 | 117 min | Nicht zumutbar | | | Die Fahrtstrecke mit dem PKW beträgt…
…der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen würden. Der Bf. sei im Veranlagungszeitraum die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend nicht zumutbar gewesen, da dadurch nicht gewährleistet gewesen wäre, dass sich die Wegzeit innerhalb des Zumutbaren bewegen würde…
…dass es sich um eine Privatstraße handle, bei der die Eigentümer und Erhalter durch entsprechende angebrachte Beschilderung den öffentlichen Verkehr auf dem W1 ausgeschlossen haben. Von Zufahrtseite des Z als auch von der Zufahrtsseite Y seien entsprechende Beschilderungen „Allgemeines Fahrverbot“ mit dem Zusatzhinweis „Zufahrt nur…