…Höhe der Nachlassaktiva – übersteigen sie die Höhe der (auch erst nach Abschluss des Nachlassverfahrens) entstandenen Begräbniskosten (wie hier Grabstein, Grablaterne und Grabfoto), so ist eine Qualifikation als agB auch bei Überschuldung des Reinnachlasses bei Beachtung der oa Judikatur nicht möglich. Es war aus den angeführten…
…Vielmehr hat die Abgabenbehörde den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen (VwGH 29.1.1997, 95/16/0327; VwGH 16.12.1993, 88/16/0235). Die Bedeutung des Inventars ist - wie die Vermögenserklärung bei der…
…Vielmehr hat die Abgabenbehörde den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen (VwGH 29.1.1997, 95/16/0327; VwGH 16.12.1993, 88/16/0235). Die Bedeutung des Inventars ist - wie die Vermögenserklärung bei der…
…Vielmehr hat die Abgabenbehörde den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen (VwGH 29.1.1997, 95/16/0327; VwGH 16.12.1993, 88/16/0235). Die Bedeutung des Inventars ist – wie die Vermögenserklärung bei der…
…Beweiswürdigung davon aus, dass der verfahrensgegenständliche Pkw im Eigentum des Bf. stand und aus diesem Grund die Nachlassaktiva mit Null Euro zu bewerten sind. Die Abgabenbehörde wie auch das Bundesfinanzgericht ist in der Bewertung des Reinnachlasses an den Beschluss des Gerichtes nicht gebunden, weil es…
…Vorlageantrag vom 17.09.2019 brachte die Beschwerdeführerin sinngemäß vor, dass sie wegen der Überschuldung des Nachlasses 5.380,83 Euro an Bestattungskosten zu tragen gehabt habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte im Vorlagebericht aus, dass gemäß …
…25.09.1984, 84/14/0040). Dass ein Reinnachlass überschuldet ist, genügt nicht. Die Begräbniskosten stellen nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung dar, als sie die Summe der - nach den zuvor abzuziehenden Verfahrenskosten (wie Gerichtsgebühren, Kosten des Gerichtskommissärs sowie anfallende Schätzkosten) - Nachlassaktiva übersteigen, wobei das Nachlassvermögen…
…die belangte Behörde aus, dass Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten seien und keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG darstellen, wenn sie in den Aktiva laut Beschluss Deckung finden. Eine Überschuldung des Nachlasses bleibe daher unbeachtlich. Mit Eingabe vom 11.10.2017, die als Vorlageantrag gewertet…
…222,08 € wurden anerkannt) in Betracht, weil die Aktiva des Nachlasses 3.818,28 € betrugen. Gegen diese Erledigung wurde der Vorlageantrag gestellt und vorgebracht, dass eine Überschuldung des Nachlasses von 5.412,98 € vorliege, weil den Aktiva in Höhe von 3.818…
…zur Hälfte den Enkelinnen E und D eingeantwortet wurde. Aus dem dem BFG vorliegenden Protokoll des Gerichtskommissärs geht hervor, dass die Verlassenschaft überschuldet ist. Wie bereits oben ausgeführt, genügt es für die Anerkennung der Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung jedoch nicht, dass der Reinnachlass überschuldet ist…
…die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht. Insoweit fehlt es an der Zwangsläufigkeit. Beispiel: Nachlassaktiva 110.000 Euro Nachlasspassiva (inklusive 4.713 Euro Begräbniskosten) 150.000 Euro Reinnachlass - 40…
…in Höhe von gesamt € 6.688,63). Es ergibt sich eine Überschuldung von € 31.334,49. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt, insbesondere aus dem Einantwortungsbeschluss, dem Protokoll über die Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit Vermögensaufstellung, sowie den Rechnungen der Begräbniskosten…
…ergaben sich für den Beschwerdeführer Nachzahlungen von mehr als € 200.000. Am tt.03.2024 verstarb der Beschwerdeführer. Die Verlassenschaft war überschuldet. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden gegen Bezahlung der Bestattungskosten samt Nebenauslagen mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 03.07.2024 gemäß …
…sich eine Einantwortung in den überschuldeten Nachlass ergeben würde. Vielmehr lässt sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes ***1***, mit welchem die Überschuldung des Nachlasses festgestellt und die Überlassung der als wertlos eingestuften Uhr an Zahlung statt an den erblichen Bruder der Beschwerdeführerin vorgenommen wurde, ableiten…
…Zur „Abrundung“ werde darauf hingewiesen, dass (auch) die seinerzeitige Überweisung der strittigen Honorare vom 13.1.1998 in der Steuererklärung des Jahres 1998 keinen Niederschlag gefunden habe. Zu den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sei bis dato kein Nachweis erbracht worden, in welchem konkreten Zusammenhang diese gestanden…
…388.395,27, womit ein Reinnachlass iHv EUR 122.848,06 verblieb. Vor seinem Tode hatte der Ehegatte die Dienste eine Rechtsanwalts in Anspruch genommen. Mit Mahnklage vom 10.7.2023 begehrte der Rechtsanwalt von der Bf. die Zahlung des offenen Honorars zzgl. Zinsen und…
…oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. In dieser Aufstellung seien alle Gläubiger der Gesellschaft sowie die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen den verfügbar gewesenen liquiden Mitteln gegenüber zu stellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes obliege es dem Bf. als Vertreter Nachweise dafür zu…
…BAO) die nachfolgenden Mängel auf: • Fehlen eines Inhaltserfordernisses Die konkreten Punkte, gegen die sich die Beschwerden richten Die beantragten Änderungen Die Begründung Aussetzungsantrag: die detaillierte Ermittlungsdarstellung des von der Aussetzung betroffenen Abgabenbetrages Die angeführten Mängel sind beim Finanzamt Wien 8/16/17 gemäß § 85 Abs…
…geleisteten Zahlungen (Quoten) enthalten sein müssen. Auf die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Gläubiger (Gleichbehandlungsgrundsatz) und die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers im Haftungsverfahren wurde hingewiesen. Nachdem der Beschwerdeführer Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben nicht bekannt gegeben hat, zog das Finanzamt diesen mit angefochtenem Bescheid für…
… 19 Abs 3 KStG 1988 (Anmerkung des erkennenden Richters; gemeint offenbar § 19 Abs 4 KStG 1988) im Fall einer realen Überschuldung die gleichmäßige Verteilung an die Gläubiger nach den Vorschriften des Insolvenzrechts. Eine Reduktion der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens auf eine Verteilung an die Gesellschafter…