…ob die Übernahme von Bürgschaften" für die GmbH in Deutschland, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer gewesen sei, berücksichtigt werden könne. Nach der - im angefochtenen Bescheid ausführlich wiedergegebenen - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei dies zu verneinen, weil die Übernahme der Bürgschaften in einem Fall wie dem…
…weiters aus, dass die Beschwerde ausführlich begründet worden sei. Erstmalig anfallende negative Einkünfte aus der Übernahme von Bürgschaften seien im Zuge einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamtes auf einmal als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 angesehen und deren Absetzbarkeit verneint worden. Die positiven…
…Vereinigungen, h) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze, i) die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993, und dem Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003, und die Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des…
…Unternehmens des Vaters des Bf. und einer Abwendung der Insolvenz führen sollen; daher sei auch dieses Kriterium erfüllt. d) "Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist" (LStR 2002, Rz 893).…
…Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern…
…dass es sich dabei um Haftungen aus dem Titel von Bürgschaftszahlungen handelte. Die Übernahme von Bürgschaften für eine GmbH ist aber in erster Linie Sache der Gesellschafter (VwGH 24.09.2007, 2005/15/0041). Das Eingehen von Haftungen für Verbindlichkeiten des Dienstgebers durch Dienstnehmer widerspricht…
…Notwendigkeit zur Abwehr einer existenzbedrohenden Notlage des Bruders. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht…
…Rz 893 LStR müssten für eine Bürgschaftszahlung zu Gunsten eines nahen Angehörigen zur Anerkennung als außergewöhnliche Belastung folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (Auszug aus den LStR als Anlage 1): - Der Steuerpflichtige müsse glauben, dass er durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen…
…vom Land Steiermark geklagt worauf er den aushaftenden Betrag von 13.641,29 Euro überwies. Das Finanzamt versagte den Abzug im Erstbescheid mit der Begründung, dass die Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige nur dann zu außergewöhnlichen Belastungen führt wenn dadurch eine existenzbedrohende Notlage abgewendet…
…Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern die wirtschaftliche Existenz…
…2009/15/0176, VwSlg 8794). - Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine…
…ua. in Zusammenhang mit Beteiligungen und Liegenschaften, zur Übernahme von Bürgschaften und sonstigen Haftungen, zur Ausübung der Gesellschafterrechte in Beteiligungsgesellschaften einschließlich des Weisungsrechtes gegenüber den Geschäftsführern in Angelegenheiten, welche der Genehmigung durch die Gesellschafter vorbehalten sind. Das Interesse an der Existenz der GmbH ist somit…
…Das BFG wies daraufhin, dass dieser Aufgabenbereich nicht die Übernahme der Haftung für Kreditmittel, die einem Klienten gewährt werden, umfasst, nahm in weiterer Folge auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betr. Übernahme von Bürgschaften Bezug und räumte dem Beschwerdeführer die Möglichkeit ein, eine Stellungnahme abzugeben. Diesbezüglich…
…im Zusammenhang stehende Besicherung der Liegenschaft zur Abdeckung von betrieblichen Verbindlichkeiten, nämlich zur "Abdeckung Restobligo GmbH" im Rahmen eines Konkursverfahrens der Fa. GmbH Produktions- und Handelsges.m.b.H. erfolgte. Die Übernahme der Haftung bzw. der Bürgschaft hänge mit der Gesellschafterstellung zusammen und stehe daher…
…der Bürgschaft im Jahr 2009 eröffnet worden und kann die Errichtung eines neuen Standortes, die einen hohen Finanzierungsaufwand erfordert, in objektiver Betrachtungsweise keinesfalls als unmittelbare Maßnahme zur Insolvenzabwendung betrachtet werden. Außerdem hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Übernahme von Bürgschaften…
…glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. 2) Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern…
…2011 bzw. nach § 4 Abs. 3 InvFG 1993 erlaubt, kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufzunehmen, wenn die Fondsbestimmungen das vorsehen. Außerdem ist die Gewährung von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften und Garantien nicht erlaubt (§ 80 Abs. 3 InvFG 2011 bzw. §…
…Abs 3 Z 4 EStG. Die Übernahme von Bürgschaften für eine GmbH ist in erster Linie Sache der Gesellschafter (VwGH 24.9.2007, 2005/15/0041). Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Arbeitnehmer (auch Geschäftsführer) Haftungen für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers übernehmen (VwGH 28.10.2010…
…Das BFG wies daraufhin, dass dieser Aufgabenbereich nicht die Übernahme der Haftung für Kreditmittel, die einem Klienten gewährt werden, umfasst, nahm in weiterer Folge auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betr. Übernahme von Bürgschaften Bezug und räumte dem Beschwerdeführer die Möglichkeit ein, eine Stellungnahme abzugeben. Diesbezüglich…
…Vereinigungen, h) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze, i) die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993, und dem Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003, und die Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des…