…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 UGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…
…einer solchen Personengesellschaft, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das u. a. an einem Grundstück…
…es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das ua. an einem Grundstück bestehende Gesamthandeigentum der Gesellschaft in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters über. Auch dann, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter ein reiner Arbeitsgesellschafter war, bewirkt die Übernahme nach § 142 HGB aF…
… 142 HGB Anwendung (Wundsam-Zöchling-Huber-Kuhn, Handkommentar zum Umgründungssteuergesetz2, Randzahl 27 zu § 22). Es ist daher auch ohne Belang, wie bei einer liquidationslosen Übernahme nach § 142 HGB die Gegenleistung zu berechnen ist (nur zu diesem Thema siehe Czurda in der vom Beschwerdeführer angeführten Belegstelle…
…142 UGB durch Ges2 aufgelöst. Über die Beschwerde wurde erwogen: "Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 21.9.2005, 2005/13/0117)". Dies gilt auch für eine Übernahme nach § 142…
…Teils der Berufungsvorentscheidung betreffend die Anwachsung nach § 142 HGB/UGB. Die Begründung dafür war im Wesentlichen wie schon in der Berufung ausgeführt, dass die Bf als Komplementärin, auf die das Vermögen der KEG übergegangen war, keinerlei Leistung erbringen hätte müssen, um das Vermögen zu übernehmen…
…B**** T**** als ehemalige Gesellschafter der T**** KEG zH. A**** T**** “ gerichtet. Partei im Verfahren betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie sind jedoch nach der Übernahme der T**** KEG gemäß § 142 HGB nicht die ehemaligen Gesellschafter der KEG, sondern A**** T**** als Rechtsnachfolgerin. Der Zurückweisungsbescheid ist…
…so übernimmt der überlebende Gesellschafter das Unternehmen nach § 142 UGB. Der Erwerb beruht sowohl im Falle der Übernahme des Unternehmens unter Lebenden - aufgrund eines entgeltlichen Vertrags oder im Schenkungswege - als auch von Todes wegen - aufgrund einer Todfallsklausel im Gesellschaftsvertrag oder aufgrund des (gesetzlichen) Erbrechts - unmittelbar…
…einer solchen Gesellschaft, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das u. a. an einem Grundstück…
…einer solchen Gesellschaft, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das u. a. an einem Grundstück…
…einer solchen Gesellschaft, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das u. a. an einem Grundstück…
…Oktober 2014, RV/6100226/2008) Der Wert der Gegenleistung bemisst sich im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB nach dem Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters (vgl. VwGH 19.01.1994…
…u.a.). Auch im Falle, dass es sich beim ausgeschiedenen Komplementär um einen reinen Arbeitsgesellschafter gehandelt hat, bewirkt die Übernahme gemäß § 142 HGB aF, dass sich das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers verwandelt. An dem der Gesellschaft zugeordnetem Gesellschaftsvermögen sind die…
…entgegenzuhalten: Auch im Falle, dass es sich beim ausgeschiedenen Komplementär um einen reinen Arbeitsgesellschafter gehandelt hat, bewirkt die Übernahme gemäß § 142 HGB aF, dass sich das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers verwandelt. An dem der Gesellschaft zugeordneten Gesamthandvermögen sind nämlich die…
… 142 UGB an den Bf. als verbleibenden Gesellschafter übergegangen ist. Der Bf. hat somit kraft Gesetzes als Gesamtrechtsnachfolger das Eigentum am Vermögen der OG erworben, ohne dass es eines Übertragungsaktes bedurft hätte. Eine Anwachsung nach § 142 UGB (vormals § 142 HGB) stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar…
…die Gesellschafter eine Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 UGB damit ausgeschlossen hätten, geht damit ins Leere. Zudem haben die Gesellschafter mit dem Ausschluss einer Kündigung vor dem 31.03.2013 lediglich jeweils die (einseitige) Kündigung ausgeschlossen, jedoch nicht eine jederzeit mögliche einvernehmliche Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den…
…Hinsichtlich der Begründung wurde eine Nachreichung bis spätestens 31. Jänner 2017 angekündigt, vorsorglich aber angemerkt, dass eine Vermögensübertragung nach § 142 HGB/UGB zivil- und steuerrechtlich zu einer Gesamtrechtsnachfolge führe, dessen ungeachtet der VwGH aber insoweit von einem prozessualen Vorrang des § 191 Abs. 2 BAO vor …
…000 EUR an die Bf ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, L Agnes, Berg" in ihr Eigentum übernahm (siehe Pkt. II und V des Abtretungsvertrages…
…persönlich haftende Gesellschafter der ****OEG**** . Durch die Einbringung der gesamten OEG-Anteile wurde die Bf. alleinige Eigentümerin und wächst dieser das Unternehmen iSd § 142 HGB an. Vereinbart wurde die Einbringung der OEG in die Bf. gemäß Art. III UmgrStG unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen. Gemäß …
…Mit Firmenbucheintragung vom 12. Juli 2011 ist das Vermögen der RECHTSVORGÄNGERIN gemäß § 142 HGB auf die BF übergegangen. III. Beweiswürdigung Diese Sachverhaltsfeststellungen gründen sich im Wesentlichen auf die vom Bundesfinanzgericht eingesehenen Unterlagen sowie dem damit im Einklang stehenden Vorbringen der Bf. in ihren schriftlichen Eingaben…