…geteilt. Von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen könne damit keine Rede sein (Hinweis auf VwGH 22.4.1998, 93/13/0277), weshalb der nunmehr nach § 293b BAO vorgenommenen Bescheidberichtigung die rechtliche Grundlage fehle. Im Übrigen fehle den angefochtenen Bescheiden jedwede Auseinandersetzung über…
…dass, worauf auch die belangte Behörde in ihren Bescheiden mehrfach zu Recht verwiesen hat, schon aufgrund des durchgeführten Vorhalteverfahrens betreffend die Überprüfung der beantragten außergewöhnlichen Belastungen 2019 nicht von einer sich aus der Abgabenerklärung oder den Beilagen hierzu ergebenden offensichtlichen Unrichtigkeit (die, wie bereits ausgeführt…
…BAO erforderliche offensichtliche Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung gerade nicht vor, auch wenn die Beantwortungen der Vorhalte vom Bf oder von der Abgabenbehörde als "Ergänzungen" zur Einkommensteuererklärung bezeichnet wurden. Wurde ein Vorhalteverfahren gemäß § 161 Abs 2 BAO durchgeführt, so kann die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit nicht…
…und inwieweit die angenommene Rechtswidrigkeit "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht" hat. Tatsächlich lässt sich dem angefochtenen Bescheid nichts dergleichen entnehmen. Die inhaltsleere Wiedergabe des Gesetzestextes und Statuierung, dass dessen Voraussetzungen im vorliegenden Fall zuträfen, genügt den Anforderungen an eine gesetzliche Begründung keineswegs…
…könne nur bei der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen erfolgen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege dann vor, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlung im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei. Im gegenständlichen Fall habe der Bf. in den ersten Jahren als er…
…als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine offenkundige Unrichtigkeit muss aus den Abgabenerklärungen einschließlich der Beilagen selbst oder aus diesen in Verbindung mit der übrigen Aktenlage erkennbar sein; auf das übrige allfällige Amtswissen, wie etwa den Inhalt der andere steuerpflichtige…
…14.03.2019 und vom 16.03.2020 ist infolge der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den vom Bf. eingereichten Abgabenerklärungen und den - einen Inhalt bzw. Beilage dieser Erklärungen bildenden - Lohnzettel, welche zum Ansatz einer unrichtigen Höhe des Politikerpauschales sowie zur Verringerung der festzusetzenden Einkommensteuer…
…o.a., ausschließlich Feststellungen zugrunde, die nicht bereits aus den ursprünglichen Abgabenerklärungen als offensichtliche Unrichtigkeiten erkennbar gewesen wären. Die erst bei Beginn der Außenprüfung übergebenen berichtigten Erklärungen berechtigten das Finanzamt daher nicht zu einer Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO. Der Beschwerde gegen die gemäß § 293b BAO…
…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte…
…aus Abgabenerklärungen auf ein "Erkennen hätte müssen" durch die Abgabenbehörde ab (vgl. hierzu nochmals vgl. VwGH 15.9.2016, Ro 2014/15/0015). So stellen auch Ritz/Koran, BAO7 § 293b Rz 7, fest, dass eine Übernahme der (offensichtlichen) Unrichtigkeit dann vorliegt, wenn die Abgabenbehörde den…
…auf der Übernahme von einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen und die Bescheidberichtigung musste nach der zitierten Gesetzesstelle erfolgen." b. Mit Schreiben vom 29. März 2017 wurde Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 bis 2014 gemäß § 293 b BAO vom 2. März 2017 sowie den Einkommensteuerbescheid…
…die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden oder mangelnde Sorgfalt der Behörde zurückzuführen ist…
…einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Eine Übernahme erfolge nicht schon durch die Einreichung der Abgabenerklärungen, sondern erst durch die Erlassung von den Abgabenerklärungen entsprechenden Bescheiden. Die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stelle daher auf den…
…wies das Finanzamt die gegenständliche Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 7.02.2012 und begründete diese (auszugsweise) wie folgt: „……§ 293b BAO ermöglicht die Berichtigung von Bescheiden insoweit, als deren Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich…
…Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Wie auch schon von den Parteien richtig dargestellt, kann eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO sowohl im Tatsachenbereich als auch im Rechtsbereich auftreten. Da bei den festgestellten und erklärten Tatsachen (Betrieb einer Kantine am…
…erhob durch ihre Steuervertretung gegen den Berichtigungsbescheid Beschwerde und führte begründend aus, eine Berichtigung gemäß § 293b BAO sei nur insoweit von Amts wegen zulässig, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Eine offensichtliche Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen liege im Beschwerdefall nicht vor…
…Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 201 Abs 2 Z 5 BAO sieht die sinngemäße Anwendung des § 293b BAO vor, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung vorliegen. Die sinngemäße Anwendung des § 293b bedeutet, dass an Stelle der Übernahme der Unrichtigkeit in den Bescheid, die Übernahme…
…des Bescheides "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht", denn kausal für die Rechtswidrigkeit des Bescheides wäre diesfalls nicht der Inhalt der Abgabenerklärung, sondern die unrichtige Rechtsauffassung der Behörde. In den beiden anderen aufgezeigten Fällen wird der Inhalt einer Abgabenerklärung von der Behörde übernommen…
…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhe. Auf § 294 Abs. 1 lit. a BAO gestützte Maßnahmen setzten voraus, dass sich die tatsächlich für die Bescheiderlassung maßgebenden Verhältnisse geändert hätten. Nachträgliche Änderungen der Rechtsauffassung rechtfertigen dagegen keine auf § 294 BAO gestützte Maßnahmen. Für eine Berichtigung…
…Auch aus diesem Grund könne von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen keine Rede sein. In materiellrechtlicher Hinsicht gelte es zu beachten: Er unterliege der Pflichtversicherung nach dem GSVG und habe die Sozialversicherungsbeiträge selbst zu bezahlen. Ein Abzug durch den Arbeitgeber sei nicht vorgesehen…