…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf und entscheidungserheblicher Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (in der Folge abgekürzt Bf) erzielte im streitgegenständlichen Jahr 2024 die nachstehenden lohnsteuerpflichtigen Bezüge. Dienstgeberin, Überbrückungszahlung, 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024: 29…
…AG ausgeübten Tätigkeit und in Höhe von SFR 16.240,00 für eine von dieser ab 31.6.2015 gewährten monatlichen Überbrückungszahlung in Höhe von SFR 2.320,00 ergaben sich im Jahr 2015 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischen Steuerabzug in Höhe von umgerechnet…
…vorgebracht, dass der Beschwerdeführer nach Lösung seines Dienstverhältnisses am 30.12.2012 von seinem ehemaligen Dienstgeber AB in der Zeit von 01.01.2013 bis 21.12.2013 eine monatliche Überbrückungszahlung und am 30.04.2013 eine Bonuszahlung für das Kalenderjahr 2012 erhalten habe. Diese…
…bis 30.11.2012 Arbeitslosengeld und über das gesamte Kalenderjahr 2012 sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Überbrückungszahlung Firmenpension 1.1.-31.12.2012) als auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vollpauschalierte Einkünfte aus Gartenbau 373,86 Euro). Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des…
…am 31.12.2020 von ihrem ehemaligen Dienstgeber ***2*** GmbH in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 monatliche Überbrückungszahlungen (Soziale Stellung am Lohnzettel: 8) sowie am 30.04.2021 eine Bonuszahlung für das Kalenderjahr 2020 (Soziale Stellung am Lohnzettel: 3) erhalten…
…7.7.2022 ergangenen Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der händisch ergangenen Bescheidbegründung führte das Finanzamt wörtlich aus: "Unter Hinweis auf die Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeschrift werden die Überbrückungszahlungen für die Zeit bis zum Pensionsantritt als laufende Bezüge behandelt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. VS und die weiteren Senatsmitglieder Dr. XX, YY, ZZ im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache NN, Bez_Str, 1210 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_Ö, vom 28.10.2015, eingebracht 29.10.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Diese Vorgangsweise ist durchaus branchenüblich. Soweit ich mich erinnern kann (ich war teilweise in die Vertragsverhandlungen eingebunden) wurde diese Vorgangsweise deshalb gewählt, damit unsere Mandantschaft einerseits über die Räumlichkeiten (Bettenkapazitäten) verfügen kann und andererseits durch den Ankauf des Inventars eine klare Abtrennung in den Verantwortlichkeiten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 28.10.2015, eingebracht 29.10.2015, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin r in der Beschwerdesache Bf., S gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 22.05.2013 betreffend Abweisung des Antrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Aus dem anbei vorgelegten Versicherungsdaten-Auszug ergeben sich folgende Einkommen der Mandantin: 2007: € 25.020,-- 2008: € 18,802,-- 2009: € 24.049,-- ... 3. Die geleisteten bzw. nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des Kindesvaters in den einzelnen Monaten des Kalenderjahres 2010 werden anbei dargestellt mittels einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dénes Z*****, H 7*****5 G*****, U***** u. 276, Ungarn, Anschrift laut Vorlagebericht H 7*****4 N*****, B**** u. 4, vom 16. 8. 2016, Postaufgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF als Rechtsnachfolgerin der RECHTSVORGÄNGERIN, ADRESSE, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…