…Mitarbeiter meinte, das ich Pendlerpauschale erhalte, Bescheid wird in nächsten Tagen erfolgen 22.10.2015 ANV 2014 erhalten. Pendlerpauschale nicht berücksichtig, Begründung Werksverkehr ÖBB. Ersuche Info max. Bearbeitungszeit des Finanzamtes, da ANV 2014 und ANV 2013 mehr als 6 Monate gedauert hat. Da unterschiedliche und…
…Begünstigung hinauslaufen würde. Laut Zeichenerklärung der ÖBB handelt es sich bei einem Werktag um einen Tag, der nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Obwohl vom Beschwerdeführer kein Nachweis darüber erbracht werden konnte, ist davon auszugehen, dass er - mangels Werkverkehrs - an Sonntagen und Feiertagen die…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als das Bundesfinanzgericht in der Frage, für welche Fahrtstrecke das große Pendlerpauschale bei Vorhandensein des ÖBB-Werkverkehrs zu berücksichtigen ist, der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt (vgl. VwGH 29.7.2010…
…Bei den Schichtnummern: 03, 63, 50 und 51 ist dies: PLZC OrtC, GasseC1. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab: "ÖBB-Bedienstete, die im Werkverkehr gemäß § 26 Z. 5 EStG/88 befördert werden, besteht zusätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale für Wegstrecken zwischen…
…Servicerechnungen, sowie ein allfällig - ohne Verpflichtung durch die Finanzverwaltung - geführtes Fahrtenbuch in Frage. Der Werkverkehr (Züge der ÖBB) steht von ***3*** Hbf bis ***1*** Bahnhof/Bahnhaltestelle zur Verfügung. Nur für die Wegstrecke vom Bahnhof in ***1*** bis zu Ihrer Wohnung in ***1*** ist zu prüfen…
…weshalb ihm dafür eine Pendlerpauschale zustehe. Für die Strecke PP Bahnhof bis zur Arbeitsstätte in O Bahnhof sei es dem Abgabepflichtigen demgegenüber möglich, öffentliche Verkehrsmittel („Werkverkehr“ der ÖBB) zu benützen. Das Finanzamt stellte daher den Antrag, im Wege einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde für die…
…die außertarifliche Fahrbegünstigung (Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG). Diese wurde im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 sowie 1.1.2022 bis 31.12.2022 in Form der Pauschalversteuerung vom Bf. in Anspruch genommen (siehe Bestätigung Werkverkehr der ÖBB vom 22.8…
…können. In seinen Beschwerden brachte der Beschwerdeführer vor, er müsse seinen Dienst überwiegend um 5:00 Uhr beim Arbeitgeber antreten. Daher sei ihm die Inanspruchnahme des Werkverkehrs der ÖBB nicht möglich. Die Begünstigung im Sinne des § 26 Z 5 EStG 1988 könne daher von ihm…
…Pendlerpauschale erfüllen muss. Auf einer Bestätigung als Beilage zu L 34 mit dem Aufdruck ÖBB zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales, die der Bf. selbst unterzeichnete, gibt der Bf. an, dass er den Werkverkehr der ÖBB nutzt. Hinsichtlich der Bahnstrecken bei Nutzung von Werkverkehr gibt der Bf…
…nutzte der Beschwerdeführer in den beschwerdegegenständlichen Jahren den Werkverkehr. Da der Beschwerdeführer Bediensteter bei den ÖBB ist, handelt es sich beim Werkverkehr um deren Massenbeförderungsmittel. Aufgrund des teilweisen Dienstbeginns und Dienstendes zu Randzeiten war dem Beschwerdeführer die Nutzung des Werkverkehrs tatsächlich nicht immer möglich. Im…
…entsprechenden Pauschales als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch auf den Fall der begünstigten Beförderung eines ÖBB-Mitarbeiters durch seinen Arbeitgeber auf der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (auch wenn dies nach der Verkehrsauffassung nicht als Werkverkehr im engen Sinn des § 26 Z 5 EStG bezeichnet…
…| Stpfl. Bezüge Kz 245 lt. Lohnzettel der ÖBB | 37.422,16 | abz. Pauschbetrag für Werbungskosten | -132,00 | abz. Kosten für Werkverkehr | -143,28 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 37.146,88 | Topfsonderausgaben | -704,73 | Zuwendungen gem. §…
…das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro nach einem Vorhalteverfahren nicht anerkannt. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass der Arbeitnehmer (Bf.) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (hier begünstigte Beförderung durch ÖBB) befördert worden sei, daher ihm das Pendlerpauschale nicht zustehe, soweit er öffentliche Verkehrsmittel benützten könne. Da aus…
…beim Finanzamt ein. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) am 14.12.2015 und berücksichtigte in diesem weder das Pendlerpauschale noch den Pendlereuro mit der Begründung, dass laut dem übermittelten Lohnzettel des Dienstgebers (ÖBB) eine Beförderung im Werkverkehr gemäß § 26 (5) EStG 1988 vorliege…
…Auf der zweitgenannten Teilstrecke habe für ÖBB-Bedienstete ein Werksverkehr bestanden. Im Erstbescheid vom 17.07.2008 hat des Finanzamt "das große Pendlerpauschale bis 20 km" iHv € 283,50 berücksichtigt (für die Teilstrecke Wohnung bis Bahnhof_IP). Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung…
…Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentl. Verkehrsmittel befördern lasse, liegte ein "Werkverkehr mit Massenbeförderungsmittel" vor. Für ÖBB-Bedienstete stehe daher kein Pendlerpauschale zu. Im am 13.10.2013 rechtzeitig eingebrachten, als Einspruch gegen die Berufungsentscheidung vom 1.10.2013 bezeichneten, Vorlageantrag führte der Bf. im…
…und Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW zurückgelegt hat und ihm daher ein Pendlerpauschale zusteht oder ob die Möglichkeit der Beförderung im Werkverkehr für ihn als Bediensteten der ÖBB der Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros entgegensteht. Dieser Frage ging folgendes Verwaltungsgeschehen voraus: Der Bf reichte…
…Gewährung des Kirchenbeitrags von EUR 300,00. Kz 718 Pendlerpauschae/Kz 916 Pendlereuro: Ich nehme keinen Werkverkehr in Anspruch, sondern fahre ich regelmäßig mit meinem PKW auf eigene Kosten zur und von der Arbeit ÖBB Postbus in ***3***. Für mich als Springer ist der Dienstbeginn…
…wenn das öffentliche Verkehrsmittel überwiegend im Lohnzahlungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden kann. Da in ihrem Fall laut Dienstplan an den überwiegenden Tagen im Lohnzahlungszeitraum die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB) möglich und zumutbar ist, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale." Gegen diese Einkommensteuerbescheide für die…
…die der Bf. unbeantwortet ließ: Der Bf. machte keinerlei Angaben zu seinem jeweiligen Wohnsitz in G. Auch die Frage nach der kostenlosen Benutzung von Verkehrsmitteln der ÖBB im Rahmen des Werkverkehrs, ließ der Bf. offen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2012 bis 2014…