…GasseC. Bei den Schichtnummern: 03, 63, 50 und 51 ist dies: PLZC OrtC, GasseC1. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab: "ÖBB-Bedienstete, die im Werkverkehr gemäß § 26 Z. 5 EStG/88 befördert werden, besteht zusätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale für Wegstrecken…
…§ 26 Arbeitszeitgesetz zu führenden Arbeitsaufzeichnungen für die Jahre 2014 und 2015 ersucht. Dieses Ergänzungsersuchen blieb unbeantwortet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Der Bf. erzielt als ÖBB-Bediensteter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Streitjahr 2014 befand sich seine Arbeitsstätte in W, wobei er an jedem…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit der am 25. März 2011 (elektronisch) eingereichten Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2010 beantragte der Abgabepflichtige, ein ÖBB-Bediensteter, die Berücksichtigung der kleinen Pendlerpauschale von 1.857,00 € (für eine einfache Fahrtstrecke über 60 km). Am 27. Mai…
…dagegen erhobenen Vorlageantrag beschwerte sich der Beschwerdeführer über die mangelnde Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Finanzamtes. Tatsache sei, dass ihm die Pendlerpauschale als ÖBB-Bediensteter verweigert worden sei, was aus diversen Gründen nicht verstanden werden könne. Er ersuche um Berücksichtigung seiner tatsächlichen finanziellen Aufwendungen als Werbungskosten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der im Jahr 1963 geborene Bf bezieht als ehemaliger ÖBB-Bediensteter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionseinkünfte). In der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 machte er ua als Sonderausgaben Kirchenbeiträge von 94,42 € sowie als…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist ÖBB-Bediensteter und mit Dienstsitz in C in der Organisationseinheit B beschäftigt. Nach den vorgelegten Unterlagen führte er an 174 Tagen ausschließlich eintägige Dienstreisen hauptsächlich im damaligen Bezirk C oder in den…
…u. a. auf, bekannt zu geben, ob dieser in den Jahren 2011 und 2012 als Bediensteter der ÖBB deren Massenverkehrsmittel unentgeltlich bzw. begünstigt unter Kostenbeteiligung benützen habe können. Für den Fall einer begünstigen Nutzung wurde der Bf. weiters ersucht, die Höhe der ihn in den…
…die insoweit einen Spruchbestandteil bilden. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf) ist Bediensteter der ÖBB und Gewerkschaftsfunktionär. Zwischen ihm und der belangten Behörde ist im Zuge von Vorhalts- und Beschwerdeverfahren…
…00. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Dienste kann kein Überwiegen einer bestimmten Schicht im Kalenderjahr festgestellt werden. Laut den Lohnzetteldaten nutzte der Beschwerdeführer in den beschwerdegegenständlichen Jahren den Werkverkehr. Da der Beschwerdeführer Bediensteter bei den ÖBB ist, handelt es sich beim Werkverkehr um deren Massenbeförderungsmittel…
…große Pendlerpauschale und der Pendlereuro in verminderter Höhe mit EUR 372,00 bzw. EUR 38,00 bloß für die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Einstiegstelle Werkverkehr gewährt. Dies wurde wie folgt begründet: ÖBB-Bediensteten stehe für Strecken, die im Werkverkehr genutzt werden können, kein Pendlerpauschale zu…
…Ausbildung als Polizeischüler bei der Landespolizeidirektion (in der Folge "LPD") Wien. Im August 2020 beendete er die Grundausbildung und ist seit September 2020 als öffentlich Bediensteter bei der LPD Wien tätig. Nach Abschluss der Grundausbildung begann er eine Ausbildung zum Dienstführer bei der LPD Wien…
…und der Kurzbrief vom Sanatorium C würden dazu nicht ausreichen. Weiters wurde dem Bf mitgeteilt, dass die Zwangsläufigkeit hinsichtlich der Position „Reha Bad W – DZ zur Einzelnutzung“ (420 €) und der „Aufpreis ÖBB 1. Klasse“ (17,50 €) nicht ersichtlich sei und er wurde ersucht…
…mit dem eigenen PKW zurückgelegt hat und ihm daher ein Pendlerpauschale zusteht oder ob die Möglichkeit der Beförderung im Werkverkehr für ihn als Bediensteten der ÖBB der Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros entgegensteht. Dieser Frage ging folgendes Verwaltungsgeschehen voraus: Der Bf reichte die Erklärung…
…Auf der zweitgenannten Teilstrecke habe für ÖBB-Bedienstete ein Werksverkehr bestanden. Im Erstbescheid vom 17.07.2008 hat des Finanzamt "das große Pendlerpauschale bis 20 km" iHv € 283,50 berücksichtigt (für die Teilstrecke Wohnung bis Bahnhof_IP). Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung…
…Frau D nicht bei den ÖBB beschäftigt ist, wurde direkt bei den ÖBB um eine Bestätigung ersucht. Es wurde eine Bestätigung übermittelt, aus der hervorgeht, dass für Frau D betreffend der Antragsjahre eine a.t. Fahrbegünstigung für Angehörige eines ÖBB-Bediensteten zur Verfügung gestellt worden…
…zitierten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe abgelehnt, weil die Tochter des Beschwerdeführers die Bundesbahn unentgeltlich benutzen konnte, da sie als Kind eines ÖBB-Bediensteten Freifahrt genoss. Aus diesem Grund wurde die Bestimmung des § 30b FLAG wie oben dargestellt neu gefasst und ausdrücklich…
…in dem ebenfalls von einem ÖBB-Bediensteten für eine mit der Bahn zurückgelegte Fahrstrecke zwischen Wohnung - Arbeitsstätte, das Pendlerpauschale beansprucht wurde, zum Ausdruck gebracht, dass die Beförderung von ÖBB-Bediensteten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Zügen oder Bussen der ÖBB "im Sinne der Verkehrsauffassung nicht…
…Gemäß § 26 Z 5 EStG liegt Werkverkehr vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Benützen Bedienstete der ÖBB die Bahn für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann liegt zwar kein Werkverkehr vor, doch…
…verwendet worden. Die Arbeitszeitnachweise legte er bei. In den Einkommensteuerbescheiden 2017 und 2018 jeweils vom 4. November 2019 wurden weder das Pendlerpauschale noch der Pendlereuro berücksichtigt. In der Bescheidbegründung wurde dazu ausgeführt: "B-Bedienstete, welche die "a.t.Fahrbegünstigung" in Anspruch genommen haben, steht nur…
…7:30 bis 12:00 Uhr) zu fixen Frontdesk Zeiten beim Parteienverkehr eingeteilt. Grundsätzlich können alle Bediensteten des Büros innerhalb einer Rahmenzeit zwischen 6:30 und 19:30 Uhr den Beginn und das Ende ihrer täglichen Dienstzeit in Abweichung zu der für sie hinterlegten Sollzeit…