…2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 28. Februar 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch…
…Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 23.11.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 29.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 25. Mai 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch…
…im Jahr 2012 nicht der Malus-Regel unterliegt (UFS 27.11.2012, RV/0265-K/12; aufgenommen in die Findok am 11. Dezember 2012). Das Bundesministerium für Finanzen selbst publizierte die auf dem Urteil des EuGH "Ioan Tatu" basierende Änderung seiner Rechtsauslegung erst mit einer…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 23. November 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…einer ausdrücklichen Änderung der bisherigen Regelung). Die historische Betrachtung zeige also, dass der Gesetzgeber den Zweck der Zuzugsbegünstigungsnormen des § 103 EStG 1988 im Laufe der Zeit stark verändert habe. Insofern sei auf die konkreten Regelungsänderungen sowie den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei der Rechtsauslegung und…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 23. November 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 17. Oktober 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 23. Novewmber 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 23. November 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…im Jahr 2012 nicht der Malus-Regel unterliegt (UFS 27.11.2012, RV/0265-K/12; aufgenommen in die Findok am 11. Dezember 2012). Das Bundesministerium für Finanzen selbst publizierte die auf das Urteil des EuGH "Ioan Tatu" basierende Änderung seiner Rechtsauslegung erst mit einer…
…durch § 117 BAO ersetzt worden sei. Eine neue Rechtsauslegung, die auf eine allgemeine Weisung des BMF zurückzuführen sei, dürfe einer neuerlichen Entscheidung nicht zulasten des Steuerpflichtigen zugrunde gelegt werden. Konkret habe § 117 BAO angeordnet, dass Änderungen der Rechtsauffassung, die sich aufgrund eines Erlasses, oder einer…
…und welche Änderungen beantragt würden, und die Begründung bis zum 5. August 2016 nachzuholen. Mit Schreiben vom 4. August 2016 wurden eine Beschwerdebegründung, ein (nicht an die Beschwerdeführerin gerichtetes Schreiben) des Bundesministeriums für Finanzen, eine Berufungsentscheidung und Unterlagen über Bestandsaufnahmen vorgelegt und der Antrag gestellt…
…nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 1. März 2011 wies die belangte Behörde den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab. In der Begründung wurde ausgeführt, Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch…
…BAO von zumindest etwa der Hälfte des Malus, weil zwar die Anfechtung der Jahresfrist ohne Erfolgsaussichten sei, jedoch ein terminlicher Grenzfall vorliege, wurde mit Bescheid vom 9. Juli 2014 (zugestellt am 15. Juli 2014) abgewiesen. Dem Fahrzeughandel sei bei der Änderung der Rechtsauslegung (Anwendung des…
…der nicht durch die Behörde veranlasst sei, kein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses sei. Die Änderung einer Rechtsauslegung mittels Erlass oder der Rechtsprechung oder die erstmalige Klärung eines Rechtsproblems durch den Verwaltungsgerichtshof stelle weder ein unabwendbares noch ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne…
…2018 die Einkommensteuer für 2006 niedriger festgesetzt worden ist, kann dies nichts an der Einkommensteuer-Differenz, welche dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid für 2006 vom 22. November 2017 zugrundegelegt worden ist, ändern. Die mit der Beschwerdevorentscheidung vom 13. März 2018 herabgesetzte Einkommensteuer für 2006 wirkte sich auf…