…Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 unterliegen der Schenkungssteuer unter Anderem Schenkungen unter Lebenden. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG iVm § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Schenkungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgebend. Gemäß § 15a Abs. 1 ErbStG idF…
…gemäß § 15a ErbStG (€ 214.578,74 plus € 94.183,99) | - 308.762,73 | | | Steuerpflichtiger Gesamterwerb, neu | 175.446,64 | | | Steuerpflichtiger Gesamterwerb, gerundet | 175.446,00 | davon gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG, St.Kl…
…das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG…
…die auf das Erbschaftssteuergesetz Anwendung finden, zu beurteilen. Die Steuer für den im Jahr 2003 begünstigten Erwerb sei – im Hinblick auf die nicht eingehaltene Frist von fünf Jahren gemäß § 15a ErbStG – nachzuerheben. Die Bf. erhob Berufung und führte zunächst aus, dass die Bf. am 21…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 13 ErbStG Tz 15a). Da außer der Bf keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Beschwerdefall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die geltend gemachte Haftungssumme bei der Bf…
…das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG…
…Wien vom 8. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG 1955 beschlossen: Der angefochtene Bescheid und die dazu ergangene Beschwerdevorentscheidung werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…gem. § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG Im Zuge der Einführung des SchenkungsmeldeG 2008 sollte der bis dahin in § 15a ErbStG enthaltene Freibetrag für Betriebsübertragungen in angepasster Form in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen werden. Zu diesem Vorhaben ist in den erläuternden Bemerkungen (RV, 549 BlgNR 23…
…wandte die Bf. Folgendes ein: "1) Zur Rechtslage: 1.1. Gemäß § 34 Abs. 1 Zif. 13 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) idF des Schenkungsmeldegesetzes 2008 ist § 33 ErbStG auf Vorgänge, die sich nach Ablauf des Tages, an welchem das BGBl. I. Nr. 85/2008 im…
…2 Z 1 leg. cit.). Durch die Vorschriften des § 6 ErbStG 1955 wird dabei der Umfang der Steuerpflicht, also das Ausmaß des von der Steuer erfassten Vermögensanfalles nach den persönlichen Kriterien des Erblassers und des Erwerbers, und damit auch die Anknüpfung des inländischen Besteuerungsrechtes bestimmt…
…somit keine Rede sein." Durch die Einräumung des Baurechts an der ursprünglich geschenkten Liegenschaft an den Abgabepflichtigen (den Schenker) komme es somit nicht gemäß § 15 Abs 1 Z 7 ErbStG zu einem Rückfall von Vermögen an den Abgabepflichtigen. Erwerbsvorgang iSd § 1 (1) 1 GrEStG: Im "…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
…einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG 1955 richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs…
…von Todes wegen, in Form eines Vermächtnisses, erworben hat. Wobei iSd § 12 Abs.1 ErbStG 1955 der Todestag des Erblassers (= Datum2008) als der, für die Beurteilung der Steuerschuld, maßgebliche Zeitpunkt anzusehen ist. Dazu ist festzustellen: Eine letztwillige Verfügung ist eine formgebundene, einseitige, nicht empfangsbedürftige…
…Fall anzuwendenden Bestimmungen des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetzes 1955, (ErbStG), lauten in ihrer verfahrensmaßgeblichen Fassung wie folgt: Als Erwerb von Todes wegen gilt, der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Die Steuerschuld entsteht bei…
… 21 Abs. 1 Z. 1 lit. a Bewertungsgesetz (BewG), BGBl. 1955/148 idgF, dann zu erfolgen, wenn der Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, vom zuletzt festgestellten Einheitswert um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um € 200 oder um mehr als…
…Steuerklasse V nach den Absätzen 1 und 4 des § 8 ErbStG. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde vorgebracht (ohne Hervorhebungen): „ 1.) Der Bescheid wird seinem gesamten Inhalte nach angefochten. 2.) Die Berufungswerberin ist eine schweizerische Privatstiftung, die ausschließlich wohltätigen Zwecken dient…
…das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG…
…das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG…
…wurde angesichts vor dem Verfassungsgerichtshof bereits anhängiger Verfahren zur Zahl G 111/2015 und zur Zahl E 1552/2014 von einer für die Anwendung der bekämpften Gesetzesbestimmung ohnehin nicht erforderlichen Ermittlung über die im konkreten Fall tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgesehen. Zulässigkeit einer Revision Da keine…