…Der Bf. habe die Absicht gehabt, die Fahrschulfahrzeuge länger im Betrieb zu halten und zu nutzen. Der Re-Investitionszyklus der gegenständlichen Fahrschule im Bereich der Fahrschulfahrzeuge zeige, dass die Fahrschul-PKWs immer dem Anlagevermögen gewidmet worden seien, aber im zweiten Jahr der Nutzung ein Ersatz…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…der AfA im Ausmaß von 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfüllt. Ein aus den betrieblichen Erfordernissen resultierender (Re-)Investitionszyklus kann ein mäßiges Unterschreiten dieser Grenze rechtfertigen. Einer monatsweisen Betrachtung der betrieblichen Behaltedauer hatte der VwGH bereits im Erkenntnis vom 28.2.2012, 2009/15/0082…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei. Unwägbarkeiten seien (externe) Einflussfaktoren, die nicht beeinflussbar (steuerbar) seien. Es liege auch weder ein auch nicht behaupteter kürzerer üblicher (Re-)Investitionszyklus, noch eine Unwägbarkeit vor. Unwägbarkeiten seien gewöhnlich nicht vorhersehbare Risiken…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern ist dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
…24.5.2012, 2010/15/0194; UFS 27.12.2012, RV/1133-L/07). Abweichungen von dieser Regelung sind grundsätzlich zulässig, wenn zum Beispiel ein kürzerer üblicher „Re-Investitionszyklus" vorliegt (vgl. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0082; VwGH 26.4.2012, 2009/15/0139…
…und Herstellungskosten. Ein im konkreten Betrieb bestehender, aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern sei dahin zu berücksichtigen, dass es noch nicht als Indiz gegen die Widmung des Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb zu werten ist, wenn bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde der PE GmbH, vertreten durch Herrn RP, Adresse, Ort , StNr. 000/0000 und steuerlich vertreten durch die Mondsee-Treuhand Wiedlroither GmbH, Alfred-Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee gegen den Bescheid des…