…1 EStG 1988, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von Ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen Partner nicht dauernd getrennt lebend sind. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. In Ihrem Fall sind die Einkünfte Ihrer Gattin…
…Die Lohnsteuerrichtlinien führen in der RZ 779 aus, dass das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushaltes abstellt. Der Umstand einer - auch längeren…
…Kind geboren worden wäre, spreche gegen eine auf Dauer ausgelegte getrennte Lebensführung für das Jahr 2024. Entscheidend für das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" sei aber nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage der aufrechten Ehe. Indizien dafür seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BFStNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juli 2022 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 1. Juni 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 und 2020 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Es ist allerdings möglich, diese Vermutung zu widerlegen. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal nicht dauernd getrennt lebend ist nicht die Anzahl der Wohnsitze der Ehegatten oder deren polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt…
…§ 33 - des EStG 1988 eine andere Bedeutung hätten, wie der Bf offenbar annahm, wenn er monierte, sämtliche vom Finanzamt zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zur Definition "nicht dauernd getrennt lebend" seien zu § 33 EStG 1988 bzw. zur Vorgängerbestimmung des § 57 EStG 1972 ergangen, gibt es keinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karin Pitzer in der Beschwerdesache [...], [...], über die Beschwerde vom 19.10.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 13. Oktober 2014 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2013 gemäß § 299 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…Scheidung die Rechnungen, insbesondere die Krankenhausrechnungen, seiner damaligen Gattin bezahlt. Deswegen und aufgrund der gesamten Umstände sei nach Ansicht des Bf. das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" erfüllt. Ohne Verlust der Mietwohnung hätten seine damalige Gattin und der Bf. weiter zusammen gewohnt bzw. die Ehe…
…Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Der Bf hat zwar in seiner Steuererklärung behauptet, seit 1. 8. 1997 verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend zu sein, jedoch am 22. 2. 2016 angegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., über die Beschwerde vom 18.8.2014 gegen den Bescheid des Finanzamts Gänserndorf Mistelbach vom 28.7.2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
…höchsten 6.000 Euro jährlich, sonst Einkünfte von höchsten 2.200 Euro jährlich erzielt. Demnach müssen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages folgende Voraussetzungen vorliegen: - bei Ehepartnern: mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet nicht dauernd getrennt lebend unbeschränkte Steuerpflicht des Ehepartners (Ausnahme § 1 Abs 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19.10.2012 und vom 12.12.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…Es kommt also nicht, wie von der Prüferin angeführt, auf das Vorliegen einer aufrechten Ehe, sondern auf das Merkmal "nicht dauernd getrennt lebend" an." Mit Vorlagebericht vom 1. Oktober 2012 wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt (gemäß § 323 Abs. 38 BAO nunmehr…
…mindestens 7 Monate, mehr als sechs Monate Ehe oder Partner- oder Lebensgemeinschaft, unbeschränkte Steuerpflicht des Partners, nicht dauernd getrennt lebend und keine Einkünfte über 6.000 €), die kumulativ vorliegen müssen, aufgezählt werden. 2.) Außergewöhnliche Belastung aufgrund der 50%-igen Behinderung der Ehegattin § 35 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Mag. ***Bf1***, vertreten durch ***4***, ***11*** 1. über die Beschwerde vom 21.3.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatXYZ im Beisein der Schriftführerin LL in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 4. Jänner 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FF vom 6. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., vom 10.09.2015, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 18.08.2015, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren bezüglich Einkommensteuer 2011 – 2014, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Dr. Robert Austaller, öffentlicher Notar in 5120 St. Pantaleon, Wildshut 16, über die Beschwerde vom 12.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 08.03.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…