RIS AI
8 Treffer542 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in § 64 GMSG definiert. Demnach sind internationale Organisationen zwischenstaatliche oder übernationale Organisationen, die hauptsächlich aus Regierungen bestehen, mit Österreich oder einem teilnehmenden Staat ein Sitzabkommen abgeschlossen haben und deren Einkünfte nicht Privatpersonen zugutekommen. Dabei sind Abkommen iSd § 64 Z 2 GMSG zB Vereinbarungen, welche die…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die einem inländischen Investmentfonds zufließenden Erträge kann in Österreich nur durch die inländischen Anteilinhaber der Fonds beantragt werden, da nur diese iSd DBA zwischen Österreich und dem Quellenstaat abkommensberechtigt sind. Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern und die Ermittlung des anrechenbaren Höchstbetrages erfordern eine länderweise Zusammenfassung (…

InvFR 2018 Rz 537–5407.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Grundsatz, dass die Einkünfte auf zwischenstaatlicher Ebene in gleicher Weise zu qualifizieren sind, als wären sie direkt dem Anteilinhaber zugeflossen. Rz 571: Sollte ein ausländisches Rechtsgebilde nach § 188 InvFG 2011 als AIF angesehen werden, könnte es auch aktive Einkünfte erzielen, welche abkommensrechtlich Unternehmensgewinne iSd Art…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…9 der DBA verankerten Fremdvergleichsgrundsatzes bildet § 6 Z 6 EStG 1988. Diese originär innerstaatliche Bestimmung stellt die abkommensrechtlich erforderliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicher. Dies verlangt nach Übereinstimmung des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Fremdvergleichsgrundsatzes (Hinweis auf EStR 2000 Rz 2511 ff). § 6 Z 6 EStG 1988…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in den inländischen Betriebsstätten der Personengesellschaft erwirtschafteten Gewinnen, die selbst bei beschränkter Steuerpflicht des Geschäftsführers sowohl nach inländischem Recht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) als auch nach zwischenstaatlichem Recht (Art. 7 OECD-MA) der österreichischen Besteuerung unterliegen. Wegen der in Art. 3 Abs…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…von Treu und Glauben auslösen. Andererseits sind vom Informationsaustausch auch bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung betroffen, die insbesondere auf einer dem Art 25 OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmung beruhen können. 2. Informationsaustausch nach dem EU-AHG (automatischer Informationsaustausch) 2.1. Rechtliche Grundlagen für den…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…ist. Die in der durch Artikel II des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember 2010 in das Schlussprotokoll zum DBA eingefügten Ziffer 13a zu Artikel 26 des Schlussprotokolls zu diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen sind bei der Anwendung der Amtshilferichtlinie zu beachten. 2. Mit Wirkung vom 1. Januar…