…4 letzter Satz BAO | § 2 Abs. 1 Z 6 vierter Fall BiBuG 2014 | 12. | Antrag auf Rückzahlung von Guthaben auf dem Abgabenkonto (über FON oder Post) umfasst: Guthaben bei Finanzämtern Rückzahlung eines zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Betrages (§ 241 Abs. 1 BAO) nicht…
…die Entrichtung nicht rückgängig gemacht wird. Die Rückgängigmachung (Beendigung) einer Entrichtung ist vor allem möglich: bei Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (§ 241 Abs. 1 BAO), als Folge von Anträgen nach …
…Urkundsperson zu Unrecht entrichtet, so kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (Adresse: Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten, Postfach 222, 1000 Wien) die Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet…