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BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…im Ausland lediglich eine Scheinkapitalgesellschaft (Briefkastengesellschaft) existiert. Weiters ist auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 924 zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern von den österreichischen Beschäftigern wahrgenommen werden, sodass die Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…als 6-monatige Nutzungsdauern betriebsstättenbegründend wirken, sofern sich die durch die örtliche Einrichtung ausgeübten Tätigkeiten voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken und - im Lichte der Art der Geschäftstätigkeit - auch ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Nutzungen besteht (in diesem Sinn OECD-MK Art. 5 Z 22)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

… 214 Abs. 5 BAO) von gebuchten lohnabhängigen Selbstbemessungsabgaben Anm.: Funktionsbezeichnung in FON: "Buchungsberichtigung" Meldung samt Zahlung von lohnabhängigen Selbstbemessungsabgaben Anm.: Funktionsbezeichnung in FON: "Meldung zur Zahlung" Anfrage an das Finanzamt des Arbeitgebers gemäß § 90 EStG 1988 Abgabe der Kommunalsteuererklärung (Formular KommSt 1) Abgabe der Kommunalsteuererklärung…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…beteiligt sind. Daneben sind die in den Z 2 bis 5 näher geregelten Voraussetzungen zu erfüllen. Durch § 67 Z 3 GMSG werden die möglichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für Zwecke der nicht meldenden Finanzinstitute begrenzt. In diese Rechnung nicht miteinzubeziehen sind ex lege die in § 87…