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InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018
…tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht vorgenommen anzusehen. Eine spätere Korrektur ist demnach keine Korrektur einer fristgerecht vorgenommenen Ausschüttungsmeldung, sondern eine erstmalige verspätete Ausschüttungsmeldung. Entspricht hingegen nur die Zusammensetzung der Erträge in der Ausschüttungsmeldung nicht der tatsächlichen Zusammensetzung, liegt eine fristgerechte, aber unrichtige…