D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…
…den Endkunden einen steuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 auslösen. Rz 409: Hat sich der Fahrzeughändler in Zweifelsfällen (z.B. bei nicht betriebsbekannten Abnehmern) durch einen geeigneten Nachweis davon versichert, dass der Käufer das Kraftfahrzeug zur gewerblichen Weiterveräußerung verwendet, gilt Folgendes: Der Fahrzeughändler …
…1.3.3.5. Konzerneigene Versicherungen (Captive Insurance) Rz 133: Innerhalb eines Konzerns können bestimmte Geschäftsrisiken durch Captive-Insurance-Gesellschaften abgesichert werden. Dies sind Gesellschaften, die ausschließlich oder überwiegend Versicherungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen (Z 10.190rev 10.190 OECD-VPL). Für die Verrechnungspreisfindung ist…
…2020 vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen, nicht jedoch bei Vorfälligkeit oder Fälligstellung. 6.2. Prüfung und Entscheidung Mit der Antragstellung bei der aws erklärt und versichert das garantiewerbende Unternehmen, dass die Bedingungen der Richtlinie und die auf dem Antrag enthaltenen sonstigen Bedingungen eingehalten werden. Die aws hat…