…1955 zu ermitteln (siehe Rz 1163 ff). Rz 1465: Zur Auslegung des Begriffes des Wertes des Entgelts gelten die Ausführungen zum § 33 TP 5 Abs. 1 GebG (Bestandverträge) sinngemäß (siehe Rz 1290 ff) mit dem Unterschied, dass bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag nicht…
…10.1984, 83/15/0125). 17.1.2. Verlängerung der Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes Rz 1139: Eine Änderung oder eine Verlängerung der Geltungsdauer eines Rechtsgeschäftes kommt begrifflich nur dann in Betracht, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der "Änderung" oder "Verlängerung" noch dem Rechtsbestand angehört. Wurde…
…auf der Grundlage korrekter Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG abzüglich damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen steuerpflichtig. Werden die Anteile am Immobilienfonds nicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten, ist der Aufwertungsgewinn um ein Viertel zu erhöhen. Somit unterliegen 100% der Bewertungsdifferenzen der…
…auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowohl der Erträge als auch der Anteilinhaber (natürliche Personen - juristische Personen, Privatvermögen - Betriebsvermögen) die steuerliche Behandlung der Erträge sehr unterschiedlich ausfallen kann. Diese direkte Zurechnung von Erträgen betrifft Erträge, die im Investmentfonds realisiert und an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden bzw…