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7 Treffer502 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wird für ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 der durch den Aufbau höchstmöglich erreichbare CO2-Emissionswert ausgewiesen, ist dieser heranzuziehen, wenn er nach den Vorgaben des WLTP-Messzyklus gemessen wurde, unabhängig davon, ob es sich um den tatsächlichen CO2-Ausstoß des konkreten Kraftfahrzeuges handelt…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zum Beispiel der Zulassungsbesitzer, sind in der Genehmigungsdatenbank nicht zu finden. Folgende Daten sind für die Genehmigungsdatenbank von Relevanz: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN; bisher "Fahrgestellnummer"): Die Fahrzeugidentifikationsnummer ist eine international genormte Nummer (bei Personenkraftwagen in der Regel 17-stellig). Sie besteht aus einer Herstellerkennung, einem herstellerspezifischen Schlüssel…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…I Nr. 52/2009 zur Anwendung (42,75 Euro). Für die Achtelung des Malus muss vom JahrZeitpunkt der Erstzulassung in der EU ausgegangen werden. Seit September 2010 sind im Zeitpunkt der Veräußerung im September 2020 mehr als achtsieben ganze Jahre vergangen. Es bleibt somit für…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Anmeldung vorgenommene Fahrzeugbewertung ausreichend. B.12.6. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Sperre in der Genehmigungsdatenbank Rz 1220: Voraussetzung für die Vergütung ist die Bekanntgabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN; bisher "Fahrgestellnummer") des Kraftfahrzeuges, für das die Vergütung beantragt wird, und die Sperre des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank nach…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigten Generalimporteure sowie die bei den zuständigen Landesregierungen eingerichteten Landesprüfstellen) die Genehmigungsdaten oder die Typendaten von Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Fahrgestellen eingetragen. B.13.2. Mitwirkungspflicht der Zulassungsstellen B.13.2.1. Allgemeines Rz 1301: Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstellen…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021 aus einem Drittstaat in das Inland gebracht werden. Bei diesen Kraftfahrzeugen, ist die Normverbrauchsabgabe nach der Rechtslage im Zeitpunkt der tatsächlichen Tatbestandserfüllung zu bemessen (siehe Rz 935). Da im Zeitpunkt der Erfüllung eines der Tatbestände des § 1 NoVAG 1991 Kraftfahrzeuge der Klasse N1 gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…davon, ob es sich um den tatsächlichen CO2-Ausstoß des konkreten Kraftfahrzeuges handelt oder es sich um einen fiktiven maximal erreichbaren Wert handelt (siehe Rz 909). In diesem Fall können die Erhöhungen alternativ auch pauschal mit jeweils 5% der Werte des unvollständigen Kraftfahrzeuges (Fahrgestell) erfolgen…