…Erzielung von Skaleneffekten; Straffung der Managementstrukturen in den einzelnen Geschäftsfeldern; Verbesserung der Leistungsströme im Konzern; Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsmodellen. Werden durch die Konzernreorganisation steuerliche Vorteile angestrebt, so stellt dies für sich allein noch keinen Grund dar, einer tatsächlichen Verlagerung von Funktionen, Vermögenswerten und/oder…
…Gesellschaftern bzw. den Gebieten vor Ort, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen" bringen (§ 79 Abs. 2 EAG). Sie fördert somit die eigenen Mitglieder und ist daher eigennützig. Auch reicht die fehlende Gewinnabsicht allein nicht für die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit, wobei nach…
…festzuhalten. Die EEG hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Rz 107: Die EEG darf gemäß § 79 Abs. 1 EAG Energie (Strom und Wärme) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern…
…eventuell unter maßgeblicher Einbindung der funktionsreduzierten Gesellschaft - mittels einer Betriebsstätte oder einer Vertreterbetriebsstätte in Österreich aus? Welcher Gesellschaft wurden die Kosten der Umstrukturierung angelastet und wurden (steuerliche) Aufwendungen iVm dem Erwerb von immateriellen Wirtschaftsgütern geltend gemacht? Wurden Bewertungen (Gutachten) iVm der Übertragung von Vermögenswerten erstellt…
…die Funktionsauslagerung bewirkte Erhöhung des Konzerngewinns verbleibt daher dem inländischen Konzernunternehmen und kann nicht in das Niedriglohnland verlagert werden. Rz 199: Investitionsbegünstigungen, Zuschüsse von öffentlicher Hand oder steuerliche Begünstigungen (zB die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988) können zu Standortvorteilen im Sinne von standortbedingten Kosteneinsparungen führen…
…einer EEG dann erfüllt, wenn die Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation (Lokalbereich) oder über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sind. Die Durchleitung von Energie…
1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…
…Werte). Die Beiträge müssen im Allgemeinen aufgrund ihres Werts im Zeitpunkt der Beitragsstellung bewertet werden, wobei die wechselseitige Risikoteilung sowie die Art und der Umfang der entsprechenden von den KVV-Teilnehmern erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken…
…Daher ist nachzuweisen, dass die maßgebenden Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wobei es auch notwendig sein kann, die Geschäftsvorfälle einzeln zu untersuchen. Rz 423: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich, im Zuge dessen eine überhöhte Vermögenszuwendung einer Körperschaft an ihren Gesellschafter durch eine gleichwertige…
…erforderlich, für jede einzelne Konzernverrechnung nachzuweisen, dass der Empfänger der Dienstleistung einen Vorteil aus der Nutzung der Dienstleistung erzielt (benefits test). Die Überprüfung erfolgt folglich nur anhand der einzelnen Dienstleistungskategorien (Z 7.55 OECD-VPL). Es ist ein Kostenpool für jede Dienstleistungskategorie zu erstellen, der…
…wenn beide Unternehmen einen Nutzen aus den Dienstleistungen ziehen, ist der KVV steuerlich anzuerkennen. Rz 161: Die von den KVV-Teilnehmern bezogenen Leistungen müssen von den KVV-Teilnehmern (wechselseitig) selbst erbracht werden. Darüber hinaus können sie Leistungen auch von einem außerhalb des KVV stehenden Unternehmen…
…12 OECD-VPL). Der Fremdvergleichsgrundsatz dient daher auch der Beurteilung, ob eine als Darlehen bezeichnete Überlassung von Finanzmitteln für steuerliche Zwecke als solches anerkannt wird, oder ob nicht eine andere Art von Geschäftsvorfall (zB eine Eigenkapitalzufuhr) vorliegt (siehe auch Rz 111). Eine sachgerechte Abgrenzung kann…
…1988) und der Gewinnermittlungsvorschriften (zB Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kleinunternehmerpauschalierung) sind die allgemeinen Regeln anwendbar. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre (vgl. Rz 4). Die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können gleichmäßig verteilt auf die Nutzungsdauer abgesetzt werden (lineare AfA, § 7 Abs. 1 EStG 1988…
…2014, betreffend die Änderung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Februar 2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013 (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass), soweit er die Elektrizitätsabgabe betrifft. Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist…
…und ein Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist, sind die Einnahmen aus dieser Überschusseinspeisung der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Beim "Überschuss-Modell" stellt der Eigentümer der Erzeugungsanlage lediglich den nicht selbst verbrauchten Strom der Energiegemeinschaft zur Verteilung zur Verfügung. Das bereitstellende Mitglied/der Gesellschafter der Energiegemeinschaft bleibt…
…EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, 2.000 kWh (10% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist. Es ergibt sich folgende Beurteilung für den Anlagenbetreiber: | Kaufpreis | 20.000,00 | Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | + 3.000,00 | Steuerliche Anschaffungskosten |…
…30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 24.000 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden der EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, 4.000 kWh (10% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist. Der Einspeistarif ins Netz beträgt…
…Darlehenskapital-Subkonto 4.2.6.1. Definition Im Darlehenskapital-Subkonto sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auszuweisen, die steuerlich als verdecktes Grund- oder Stammkapital behandelt werden. Eine individualisierte Führung für die einzelnen Darlehensgeber erscheint zweckmäßig. Auch in diesem Subkonto sind ausschließlich Einlagen zu evidenzieren. 4.2.6…
…geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in den Steuergebieten, in…
…geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in den Steuergebieten, in…