…gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail. Sollte keine steuerliche Vertretungsvollmacht in den Grunddaten der Bundesfinanzverwaltung angemerkt sein, muss ein Buchhalter oder Personalverrechner eine entsprechende Vollmacht gemeinsam mit dem Antrag auf Akteneinsicht übermitteln; ein…
…vgl. § 18 RKSV). Es gibt keine Anbindung der Registrierkassen an die Finanzverwaltung und es erfolgt auch keine Übermittlung von Einzelumsätzen. Bevollmächtigte Parteienvertreter müssen über eine steuerliche Vertretungs- und eine 90a-Vollmacht (§ 90a BAO) verfügen. Parteienvertreter können für einen Unternehmer auch einen Registrierkassen-Webservice-User anlegen…
…Allgemeines Rz 1301: Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstellen. Die Zulassungsstelle hat bei der Zulassung zum Verkehr im Inland zu überprüfen, ob gegen die Zulassung steuerliche Bedenken bestehen. B.13.2.2. Genehmigungsdatenbank (VVO-GDB) seit 1. Juli 2007 Rz 1302: Die Genehmigungsdatenbank (GDB) nach…
…Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des Kontoinhabers beschaffen, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers feststellen kann. Die Selbstauskunft kann auch durch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person erbracht werden…
…da auch ihm die Verpflichtung obliegt, nicht im eigenen Interesse, sondern im Interesse des Kommittenten zu handeln (§ 384 UGB). Rz 273: Durch DBA wird die steuerliche Erfassbarkeit ausländischer Unternehmen allerdings auf jene Vertreter eingeschränkt, die nach Art. 5 Abs. 5 OECD-MA als abhängige Verkaufsvertreter…
…Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015), BGBl. II Nr. 167/2015 (Stammfassung) geregelt. Rz 460: Die veröffentlichten steuerlichen Daten werden von der auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (bei ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen) und von der…
…Erfordernis für die Steuerbefreiungen. Die Privilegien sind an die jeweilige Funktion der betreffenden Person gebunden. Umgekehrt dokumentiert eine Legitimationskarte nicht zwingend die Zugehörigkeit des Inhabers zum Kreis der steuerlich Privilegierten. Beispiele: Der Techniker des Konsulats (technisches Personal) ist im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft; auf seiner…
…Erstzulassungsdatum, An- und Abmeldedatum enthalten. 4.Besitzerdatenbank: Hier sind die personenbezogenen Daten enthalten. Die Sperrsetzung in der Genehmigungsdatenbank Zum Zwecke der steuerlichen Erfassung der Kraftfahrzeuge und Sicherstellung der Einhebung der anfallenden Steuern ist eine Sperrsetzung in der Genehmigungsdatenbank vorgesehen. Eine Zulassung zum Verkehr im Inland…
…Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs. 2 und Abs. 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) die Geltendmachung der Haftung des Rechtsträgers (Fondsgesellschaft) und des steuerlichen Vertreters für die Richtigkeit von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs…
2.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten Rz 335: Die Grundsätze des AOA light gelten auch für Vertreterbetriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA (Rz 271 ff). Auch im Fall eines ständigen Vertreters, der als Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist, muss daher eine Funktionsanalyse angestellt…
…BGBl. II Nr. 193/2002, über die steuerliche Einstufung von Kraftfahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse). B.3.8.1.7. Feuerwehrfahrzeuge Rz 687: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die vorwiegend (daher zu mehr als 80%) als Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren verwendet werden. Näheres zur Befreiung…
…die steuerliche Erfassung der Erträge aus einem Immobilienfonds unmittelbar beim Anteilinhaber zu erfolgen hat (Durchgriff; siehe dazu auch Rz 146 ff). Rz 387: Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor: Es kommt zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung…
…7 Abs. 2 KStG 1988, dh. dass insbesondere im außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach Maßgabe der §§ 15 und 16 EStG 1988 zu ermitteln ist. Die…
…1.2. Besteuerung von ausländischen Fondseinkünften Rz 578: Ein inländischer Immobilienfonds kann unterschiedliche Einkünfte erzielen. Die Haupteinnahmequelle besteht idR aus Bewirtschaftungserträgen aus der Vermietung und der allfälligen Veräußerung der Immobilien oder Aufwertungsgewinnen der Immobilien. Die abkommensrechtliche Qualifikation dieser Einkünfte hängt von ihrer Natur ab. Bei…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…
3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…
3.5. Umsatzsteuer 3.5.1. Allgemeine Zuständigkeitsregel Rz 130: Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen…