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961 Treffer452 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…produziert. 12.000 kWh davon verbraucht er für den privaten Eigenbedarf selbst, der Rest (4.000 kWh) wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sämtliche Einkünfte aus der Einspeisung sind steuerfrei. b) B hat bereits auf seinem Eigenheim in Niederösterreich eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp installiert. Nun…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…20.000 | 100% | Privat verbrauchte Strommenge (kWh) | 6.000 | 30% | Der EEG zur Verfügung gestellte Strommenge (kWh) | 12.000 | 60% | In das Netz eingespeiste Strommenge (kWh) | 2.000 | 10% | Steuerfreie Lieferung an EEG bzw…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…auf die aktuelle Rechtslage. Rz 67: Bis zu einer Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh/Jahr ist der Verbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie unabhängig vom eingesetzten Energieträger steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist die gesamte selbst erzeugte und verbrauchte Menge elektrischer Energie steuerpflichtig (…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei den Verlustvorträgen ist zu unterscheiden, ob es sich um Substanzverluste handelt, die für…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…betrieblich als auch privat genutzt werden. Überwiegende betriebliche Nutzung (Stromeinspeisung, auch wenn steuerfrei) führt zu notwendigem Betriebsvermögen, überwiegende private Nutzung zu Privatvermögen. Rz 40: Beispiel 6: Mit einer netzgekoppelten 40 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 40.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 49.000…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…sind. Erforderlich ist somit ein ausländischer Abnehmer, wenn dieser (Käufer) das Kraftfahrzeug in das Drittland befördert oder versendet (Abholfall). Darüber hinaus muss hinsichtlich der steuerfreien Ausfuhrlieferung ein Ausfuhrnachweis und Buchnachweis vorliegen. Für Lieferungen (Beförderung und Versendung) in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist die Verordnung BGBl. Nr…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen Rz 679: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, siehe Rz 200 bis 331. B.3.7. Einsatzfahrzeuge der Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für Kraftfahrzeuge mit…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1. Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) Rz 1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die für Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge Rz 688: Seit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gemäß § 4 Abs. 3 Z 6 VersStG 1953 Kraftfahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen sind, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Näheres zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…In den Gesetzesmaterialien war seinerzeit von elf betroffenen, in der Zulassungsstatistik aufscheinenden Kraftfahrzeugtypen die Rede. Mittlerweile scheinen derartige Kraftfahrzeuge in der Zulassungsstatistik nicht mehr gesondert auf. Steuerfrei bleiben aufgrund der Übergangsbestimmung des § 132 Abs. 29 Z 2 KFG 1967 vor diesem Datum bereits als Invalidenkraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Mietwagen und Taxis (§ 2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992) Rz 1410: Steuerfrei sind Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe verwendet werden. C.2.2.4.1. Mietwagen und Taxis Rz 1411: Näheres zur Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Der Verbrauch liegt bei 8,9 l Benzin/100 km. | Verkaufspreis (brutto) | | 18.000,00Euro | minus Malus | | -712,50 Euro** | Zwischensumme | | 17.287,50Euro | minus darin enthaltene USt | (17.287,50/1,344*)x20…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen Die Befreiungsbestimmungen in diesem Abschnitt verfolgen in den drei angesprochenen Steuergesetzen den selben Zweck und sind ähnlich formuliert, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz…