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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…zu erfassen. Belegbeträge, die dem Steuersatz 0% zuzuweisen sind, sind am Beleg nur dann als mit 0% zu versteuernde Umsätze auszuweisen, wenn es sich dabei um steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze handelt. Dies gilt im Übrigen auch für durchlaufende Posten, die sich aus einer freiwilligen…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…3a Abs. 6 UStG 1994 im Inland steuerbar. Die Umsatzsteuerschuld geht gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 auf die österreichische Bank über. Die Lizenz wird von der österreichischen Bank zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet, weswegen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Von der…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1. Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) Rz 1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die für Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gemäß § 4 Abs. 3 Z 6 VersStG 1953 Kraftfahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen sind, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Näheres zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für Kraftfahrzeuge mit…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Mietwagen und Taxis (§ 2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992) Rz 1410: Steuerfrei sind Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- und Taxigewerbe verwendet werden. C.2.2.4.1. Mietwagen und Taxis Rz 1411: Näheres zur Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…In den Gesetzesmaterialien war seinerzeit von elf betroffenen, in der Zulassungsstatistik aufscheinenden Kraftfahrzeugtypen die Rede. Mittlerweile scheinen derartige Kraftfahrzeuge in der Zulassungsstatistik nicht mehr gesondert auf. Steuerfrei bleiben aufgrund der Übergangsbestimmung des § 132 Abs. 29 Z 2 KFG 1967 vor diesem Datum bereits als Invalidenkraftfahrzeuge…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Z 2 (ig. Erwerb) | Personen, die nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 oder nach vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind | Bedingungen des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1976 | Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen Rz 679: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, siehe Rz 200 bis 331. B.3.7. Einsatzfahrzeuge der Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…15 Cent) zzgl. 720,00 € USt. Somit entsteht eine Umsatzsteuerschuld von 1.296,00 €, wobei Vorsteuern von 576,00 € geltend gemacht werden können. Rz 154: Beispiel 30: Eine Gemeinde lässt eine netzgekoppelte 40 kWp-Anlage auf dem Rathaus errichten, die dieses unmittelbar…

KfzBStR 2021 Rz 650–657B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991) B.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz 650: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge Rz 688: Seit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…62,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich daher eine Umsatzsteuerschuld von 200,00 €, die auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Die Umsatzsteuerschuld von 62,00 €…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…