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5 Treffer492 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Beispiel: Im Mai 2021 wird von einem Nichtunternehmer ein Personenkraftwagen (Kilometerstand: 19 km) in Deutschland erworben. Dieser wird kurz später im Juni 2021 nach Österreich verbracht. Der Hauptwohnsitz des Nichtunternehmers befindet sich in Deutschland und der Nebenwohnsitz in Österreich. Der ständige Aufenthalt ist ebenfalls in…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zwei oder mehr steuerliche Ansässigkeiten verfügen. Eine natürliche Person gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Person regelt undoder Sitz im Inland § 26 Abs. 2 BAO den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiertin das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Kraftfahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Als dauernder Standort eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges gilt…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Ort seiner Betriebsniederlassung zu erfüllen (Holschuld). Geldschulden sind Bringschulden, sodass der Erfüllungsort mangels vertraglicher Vereinbarung am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers liegt (§ 907a ABGB). Rz 1070: Sind somit beide Parteien Inländer…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ein Kraftfahrzeug im Inland verwendetdiese besagt aber lediglich, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragen wurde. Der Ort, an dem sich der rechtmäßige Besitz an diesem Kraftfahrzeug zukommtMittelpunkt der Lebensinteressen befindet, ist unerheblich (VwGH 27.01.2010,unabhängig von der 2009/16/0107)Einstufung im Melderegister als…