…Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung). Zur vorwiegenden Verwendung siehe Rz 202 ff. Rz 202: Der Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderungen steht es gleich…
…krisenhaften Ereignisse sind eine Epidemie oder Pandemie, eine Naturkatastrophe (etwa eine Hochwasserkatastrophe), ein Unglücksfall (etwa eine ausländische Reaktorkatastrophe), ein Stromausfall, ein Ausfall von Verkehrsträgern, ein Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Internetdiensten, eine Terror- oder Cyberattacke, Krieg, eine humanitäre Katastrophe oder ein Versorgungsengpass. Keine außergewöhnlichen Umstände liegen…
…für Kalamitätsnutzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. Die Abschnitte 3.1. und 3.3. sind für Kalamitätsnutzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden. Soweit dieser Erlass keine weiteren oder gegenteiligen Aussagen enthält, sind die EStR 2000 Rz 7334 ff anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 2. Oktober 2015
…Jahr 2020 konnten keine Auslandsfahrten erfolgen. Die Beurteilung des Sachverhalts hat in diesen Fällen unter Außerachtlassung der außergewöhnlichen Pandemiesituation zu erfolgen. Stellt sich hierbei heraus, dass unter Außerachtlassung der Pandemiesituation keine widerrechtliche Verwendung vorliegt, dann kann auch der Umstand der Pandemiesituation zu keiner widerrechtlichen Verwendung…