…jedes Rechtsgeschäft selbständig zu beurteilen und die Gebühr für jedes einzelne Rechtsgeschäft zu entrichten (§ 19 Abs. 2 Satz 1 GebG). Beispiel: In einer Urkunde über einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten wird von einem Dritten auch eine Bürgschaftserklärung abgegeben und beurkundet. Es liegen zwei gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte vor…
… 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang in der gleichen rechtlichen Eigenschaft…
…an das Vertragsrecht des bürgerlichen Rechts an. Es umschreibt die Tatbestände des § 33 GebG im Allgemeinen mit Begriffen des Zivilrechts. Für die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte ist daher deren zivilrechtliche Einordnung maßgeblich. Rz 1004: Gemischte Verträge sind solche, die die Merkmale verschiedener Vertragstypen des…
…Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage ist der gebührenpflichtigen elektronischen Urkunde elektronisch beizulegen (insbesondere durch Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 27.3.5.2. Selbstberechnung durch den Bestandnehmer Rz 1376: Bestandnehmer…
…Rechtsbestand angehört. Wurde das Vertragsverhältnis bereits aufgehoben oder ist es durch Zeitablauf erloschen, liegt ein neues Rechtsgeschäft vor, das bei Beurkundung selbständig und seinem ganzen Inhalt nach der Gebühr unterliegt. Rz 1140: Wird durch einen Zusatz oder Nachtrag die Geltungsdauer eines Rechtsgeschäftes verlängert, richtet sich…
…Sie bedarf der Zustimmung des Gläubigers. Dieser Vorgang unterliegt keiner Gebühr. Erfolgt die Schuldübernahme durch Vertrag zwischen Übernehmer und Gläubiger, dann liegt eine nicht gebührenpflichtige privative Schuldübernahme jedoch nur dann vor, wenn die Befreiung des Urschuldners besonders vereinbart und beurkundet wird; anderenfalls liegt keine Schuldübernahme…
…Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer…
…Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 GebG die Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff). Randzahlen…
…bleiben die Anzeigeverpflichtungen nach § 31 GebG (siehe Rz 1199 ff) aufrecht. 27.3.5.8. Anzeige von Bestandverträgen beim Finanzamt Rz 1388: Gebührenpflichtige Bestandverträge, die von der Selbstberechnungspflicht ausgenommen sind (siehe Rz 1383 ff), müssen innerhalb der Anzeigefrist dem Finanzamt angezeigt werden (siehe Rz 1199…
… 57 ff GSpG unterliegen). Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Dies sind insbesondere alle Rechtspersonen, die gewerbsmäßig Wetten abschließen oder vermitteln (zB Buchmacher und Totalisateure nach…
…und die Höhe des berechneten Gebührenbetrages in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage ist der gebührenpflichtigen elektronischen Urkunde elektronisch beizulegen (beispielsweise durch Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 3.2.4.3. Anzeige und Entrichtung Rz 94: Eine Abschrift (Kopie…
…des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist gemäß § 21 GebG dieser Zusatz oder Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Rz 1132: Diese Bestimmung ist anwendbar, wenn durch den Zusatz oder Nachtrag eine Änderung von Rechten oder Pflichten bewirkt wird, ohne dass…
…Die Befreiungsbestimmung kann auch für vertragliche Erhöhungen des Bestandzinses von Bedeutung sein. Ein derartiger Nachtrag ist nämlich gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Beispiel: Der monatliche Mietzins wird bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag um 4 Euro erhöht…
…elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz…
3.2.4.5. Sonstige Bestimmungen 3.2.4.5.1. Unrichtige Selbstberechnung Rz 96: Erweist sich die von einem Parteienvertreter durchgeführte Selbstberechnung als unrichtig, so hat das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten gemäß § 201 BAO die Gebühr mit Bescheid festzusetzen. Dieser Bescheid ist, da die…
…ohne dass sich am übrigen Inhalt des betreffenden Vertrages etwas ändert (VwGH 14.1.1991, 90/15/0125; VwGH 29.7.2004, 2004/16/0075; VwGH 17.3.2005, 2004/16/0254). Rz 1147: Eine Vertragsübernahme ist gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln…
…ein Vertragsbeitritt vor. Das in einer solchen Zusatzvereinbarung beurkundete Rechtsgeschäft ist neuerlich als Bestandvertrag gebührenpflichtig (VwGH 18.9.1980, 0051/79). Tritt hingegen ein Dritter auf Seiten des Bestandnehmers lediglich der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei, liegt ein Schuldbeitritt vor. Rz 1412: Zur Vertragsübernahme…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
…Zum gültigen Abschluss einer solchen Vereinbarung ist die Errichtung eines Notariatsaktes erforderlich. Mit Art. 31 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wurde § 33 TP 11 GebG auf Ehepakten gleichzuhaltende Verträge eingetragener Partner ausgedehnt. Die Bestimmungen über Ehepakte im Achtundzwanzigsten Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sind nach § 1217 Abs…