…OGAW hat gemäß § 94 InvFG 2011 mindestens einen Feeder-OGAW unter seinen Anlegern und darf darüber hinaus selber kein Feeder-OGAW sein oder Anteile an einem solchen halten. Rz 48: Auch im Fall von Master-Feeder-Strukturen sind für die Frage, ob es sich um…
… 131 Abs. 4 Z 4 BAO Unternehmen, die im Inland Online- bzw. Webgeschäfte betreiben und bei denen der verbindliche Vertragsabschluss Online zustande kommt und für die keine Gegenleistung in Form von Bargeldzahlungen entgegengenommen werden, von der Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO ausgenommen werden. § 6 BarUV 2015…
…die Vermietung oder Nutzungsüberlassung der eigentlichen Wohnräume, sondern auch der mitvermieteten Nebenräume wie Keller- und Dachbodenräume. Auch ein gemeinsam (das heißt im selben Vertrag) mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten ist, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen.…
… 4 Fernsprechentgeltzuschussgesetz und der Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. | Auch umfasst sind Eingaben, mit denen die Änderung des Beitragsschuldners des ORF-Beitrages am selben Hauptwohnsitz angezeigt wird, sowie Eingaben, mit denen die Verlegung des Hauptwohnsitzes oder die Änderung von persönlichen…
…elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz…
…meldenden Finanzinstitut ist es nicht bekannt oder muss es bekannt sein, dass eine Selbstauskunft oder ein Beleg nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist, wenn sich eine Adresse ändert, die im selben Staat wie die vorherige Adresse liegt. Dasselbe gilt, wenn es bemerkt, dass die Indizien nach …
…Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage ist der gebührenpflichtigen elektronischen Urkunde elektronisch beizulegen (insbesondere durch Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 27.3.5.2. Selbstberechnung durch den Bestandnehmer Rz 1376: Bestandnehmer…