…Akzeptanten selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag…
…werden und es kann eine ganze Indossamentenkette entstehen. der Wechsel mit einem Indossament versehen wird; Das Indossament ist der Schriftakt ("Für mich an Herrn Peter Indossatar! Karl Indossant"). Nach Art. 15 Abs. 1 Wechselgesetz 1955 haftet der Indossant mangels eines entgegenstehenden Vermerkes für die Annahme…
27.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG) 27.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1620: Der Gebühr gemäß § 33 TP 22 GebG unterliegen im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene oder eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit…