…kann keine Betriebsstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA angenommen werden. Keine Betriebsstätten werden daher beispielsweise begründet: von bloßen Briefkastengesellschaften an ihrem satzungsmäßigen Sitz (EAS 598, EAS 776, EAS 838); durch die Vornahme einer bloßen Gerichtsregistrierung einer polnischen Zweigniederlassung bei einer zwölf…
… 229 Abs. 6 UGB (gesetzliche oder satzungsmäßige Gewinnrücklage) enthaltene Innenfinanzierung zu evidenzieren: Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung hat grundsätzlich bei der Dotierung von gebundenen Gewinnrücklagen unter gleichzeitiger Verminderung der disponiblen Innenfinanzierung zu erfolgen, während eine Auflösung von gebundenen Gewinnrücklagen grundsätzlich zur Verminderung der indisponiblen Innenfinanzierung…