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ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…92/16/0145; VwGH 21.5.2001, 2001/17/0043). Rz 8: Die Erlassung eines Bescheides durch eine unzuständige Behörde führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides. Die Partei (§ 78 BAO) kann mit Bescheidbeschwerde gegen den von einem nicht zuständigen Finanzamt erlassenen Bescheid vorgehen und darin…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zuständigen staatlichen Behörde sind zur Gewährleistung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelns des Rechtsträgers bei der Ausstellung von Zeugnissen gesetzliche Weisungsrechte oder besondere Aufsichts- und Ingerenzmöglichkeiten (zB Berichts- und Einschaurechte) eingeräumt. Ist auch nur eines dieser Kriterien erfüllt, ist das als starkes Indiz für schlicht hoheitliches…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1.3.4. Tätigwerden von Organen einer eigentlich unzuständigen Behörde Rz 18: Die in § 54 BAO aufgezählten Befugnisse stehen Organen sämtlicher Abgabenbehörden unabhängig von ihrer eigentlichen Zuständigkeit zu. Die genannten Amtshandlungen können von Organen aller Abgabenbehörden des Bundes (Finanzamt…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für jedes Anbringen. Um Probleme zu vermeiden…