RIS AI
6 Treffer406 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sämtliche zu einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 zu besteuernden Kapitaleinkünfte zum progressiven Einkommensteuertarif zu veranlagen. 3.2.3. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen Rz 329: Werden die Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen einer österreichischen Betriebsstätte gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wird nunmehr ein einfaches Tarifmodell angewendet, das aus einer Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag (Malus) ist nur mehr für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß vorgesehen. Rz 970: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach der…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten wurden, findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…durch entsprechende Buchung auf den Konten bis zur Bilanz/GuV bzw. Erfassung in den Aufzeichnungen - verfolgbar und auch progressiv und retrograd nachvollziehbar und überprüfbar sein. Im Regelfall handelt es sich bei Geschäftsvorfällen um Ereignisse im Geschäftsbetrieb, die mit der Ersterfassung der Auftragsposition (zB Bestellungseingabe im…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…5 EStG 1988 Rz 257: Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, sämtliche zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 zu besteuernden Kapitaleinkünfte zum progressiven Einkommensteuertarif zu veranlagen. Die Besteuerung zum "normalen" Tarif erfolgt nur auf Antrag (zur Regelbesteuerungsoption siehe EStR 2000 Rz 6226 ff).

InvFR 2018 Rz 435–4434.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Zum Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung gemäß § 97 Abs. 2 EStG 1988 siehe Abschnitt 3.1.1.6.3. (Rz 254 ff). Zum Antrag auf Besteuerung zum progressivem Einkommensteuertarif gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 (Regelbesteuerungsoption) siehe Abschnitt 3.1.1.6.4. (Rz 257).