…Wege ausgestellt" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 653: Der Ausdruck eines bereits auf elektronischem Wege übermittelten Zeugnisses samt dessen Aushändigung durch die Behörde…
…digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage durch die Behörde begründet keine zusätzliche Gebührenpflicht. Rz 367: Gebührenbefreit sind jene Beilagen, die auf elektronischem Wege einer Behörde übermittelt werden, wenn diese…
…der beiden Vertragsstaaten ist (im Folgenden als die "zuständige Amtsperson der OECD" bezeichnet), erforderlich ist. b)Der Antrag auf Bestellung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen und hat die betroffenen Vertragsstaaten zu benennen. Der Antrag darf keine anderen Informationen über den Verständigungsfall enthalten…
…zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Identifikation folgt, zumindest einmal jährlich zu erfolgen haben. Solche Anstrengungen sind beispielsweise Kontaktversuche mit dem Kontoinhaber per Post, Fax oder Telefon, sowie Kontaktversuche auf persönlichem oder elektronischem Weg, auch wenn diese Anfragen im Rahmen anderer Dokumentationserfordernisse erfolgen. Für solche…