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6 Treffer887 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde in Abgabensachen sowie an die Verwaltungsgerichte. | Abgabensachen sind alle Angelegenheiten, die sich auf Abgaben iSd Finanzverfassung beziehen. Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften. Rz 413: Eine Eingabe liegt auch dann…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Bestimmungen im III. Abschnitt (§ 1 GebG). 1.1. Begriff der Gebühren Rz 2: Die Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund genereller Normen allen auferlegt werden, die die objektiven…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12 | Klauseln, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften einzelnen Urkunden der Kontrolle wegen oder zur Beglaubigung amtlich beigefügt werden müssen | Z 13 | Zeugnisse über vertragsmäßige Leistungen an Gebietskörperschaften oder öffentliche Anstalten über die Qualität dieser Leistungen oder die Einhaltung der Vertragsbedingungen, damit die…