…Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch Vorlage des Beleges nachgewiesen wurde. Für jede Eingabe ist die…
…somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der BAO). 31.1.1…
…Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und Barauslagen gilt auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. | Nicht umfasst sind Rechtsmittel vor den Höchstgerichten. | § 42 Abs. 6 DSG | Informationen gemäß …
…zum Abgabetermin 5 die noch offenen Fälle von der Quote zu nehmen und gemäß § 184 BAO zu schätzen. § 135 BAO ist anzuwenden. Das Ausscheiden erfolgt mittels verfahrensleitender Verfügung. Eine Nachfrist kann in diesen Fällen nicht mehr gewährt werden, weil die im Rahmen der Abberufung gewährte…
…gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Rz 1705: Nach der mit 12. September 1991 in Kraft getretenen Verordnung BGBl. Nr. 494/1991, ist…
…2 BAO aF. 1.1.3. Der Begriff der "Abgabenbehörde" Rz 10: Die Bundesfinanzverwaltung besteht aus Abgabenbehörden und sonstigen Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung. Der Begriff der "Abgabenbehörde" (im organisatorischen Sinn) umfasst den Bundesminister für Finanzen, die beiden Finanzämter (Finanzamt Österreich und Finanzamt für Großbetriebe) und das…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…Kaufvertrages über ein Gemeindegrundstück bei der Gemeinde eingebracht. Der Tatbestand der Eingabe wird nicht verwirklicht, da der Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen…
31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
…die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe erfüllt. In allen anderen Fällen fällt die Erhebung der Abgabe in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit…
…erweist. Rz 528: Österreich führt auf Antrag bilaterale und multilaterale APAs auf Basis von Art. 25 DBA durch (siehe dazu im Detail Abschnitt ED der Info des BMF vom 24.7.20195.5.2022, BMF2022-010221/0237-IV/8/20190.300.851). Rz 529: Ausländische…
…für den nationalen Emissionszertifikatehandel im Zollamt Österreich oder das Amt für Betrugsbekämpfung. Beispiel: Ein Anbringen, das mit der Post abgeschickt wird und das korrekter Weise an das zuständige Finanzamt für Großbetriebe gerichtet ist, mit dessen Postanschrift (Adresse) versehen ist und innerhalb offener Frist beim Finanzamt…
…Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt. Die Handlungen des Prüfungsorgans sind dem im Prüfungsauftrag ausgewiesenen Finanzamt zuzurechnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines anderen Finanzamtes ist nicht erforderlich, kommt…
…TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen. Zu Beschwerden an…
…Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten ist berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (siehe Rz 37 ff) die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO …
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
…2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Beitrag an den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (§ 8a Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz) Rz 49: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und…
…aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz 60). Ist die Anbringung eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich, ist Rz 62 f sinngemäß anzuwenden. Rz 72: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Urkundsperson sowie das Datum…
…3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe einbringt, ist…