…3. Mutwillensstrafe Rz 179: Zuständig für die Verhängung von Mutwillensstrafen ist jenes Finanzamt, dessen Tätigkeit offenbar mutwillig in Anspruch genommen wird oder dem gegenüber in der Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO). 3.38.1.4…
…abgabenbehördlichen Außenprüfung Zweifel an der gesetzeskonformen Gewinnermittlung auf, dann trifft den Abgabepflichtigen die Mitwirkungsverpflichtung des § 138 BAO. Es dürfen hierbei zwar keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Richtigkeit der Parteibehauptungen auferlegt werden (VwGH 25.9.1964, 1528/63; 24.2.2004, 99/14/0247)…
…liegt insoweit keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Eine solche würde voraussetzen, dass im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes "ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis" eintritt, was hier jedoch nicht der Fall ist. Der Steuerpflichtige hätte es durch eine dem KFG 1967 entsprechende rechtzeitige…
…auf Begleitung einer Unternehmensübertragung gemäß § 153i BAO Als Teil des Antrags auf Begleitung einer Unternehmensübertragung ist im Verfahren FinanzOnline eine Erklärung darüber zu übermitteln, dass an der Begleitung der Unternehmensübertragung mitgewirkt wird und dass der Offenbarung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltung unterliegen, zugestimmt wird…
…zB dem Anzeiger drohen im Falle der Offenbarung Repressalien) kann sich beispielsweise aus der Anzeige selbst ergeben bzw. ist sie amtswegig zu ermitteln. Es kann jedoch nicht per se bzw. ohne Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die Offenbarung einer Anzeige gegenüber dem Angezeigten zu einer…