…des § 6 Z 14 EStG 1988 dar; eine allfällige Altvermögenseigenschaft bleibt auf Ebene der Aktie bzw. nunmehr des Anteilscheines erhalten. Entsprechendes gilt für beschränkt steuerpflichtige Investoren. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Wegfall einer mindestens 1-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Tatbestand des § 27…
…6.1. Allgemeines A.3.6.1.1. Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung…
…im Gegensatz zum Erwerb eines inländischen Gebrauchtfahrzeuges, grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig. Die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 ist somit anwendbar (siehe Rz 220 sowie Rz 241). A.3.6.2.2.3. Besondere Fälle Rz 258: Der Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen nach…
…Anteil an einem ausländischen Investmentfonds handelt) ist ein Wirtschaftsgut (ein Forderungswertpapier eigener Art). Nach der ständigen Judikatur des VwGH bedeutet dies, dass - ungeachtet des für die Besteuerung der Erträge geltenden Transparenzprinzips - beim Anteilinhaber keine anteilige Zurechnung der im (Sonder-)Vermögen des Investmentfonds befindlichen Wirtschaftsgüter erfolgt…
…1991 kann in Anspruch genommen werden, wenn beim Kauf des Kraftfahrzeuges auch Normverbrauchsabgabe zu entrichten wäre. Siehe dazu näher Rz 220. Rz 242: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 trat am 30. Oktober 2019 in Kraft…
…Für diese Fälle ist eine allfällige spätere Zulassung zum Verkehr ein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang im Sinne des § 1 Z 3 NoVAG 1991. B.2.2.4.7. Invalidenkraftfahrzeuge (8703) Rz 584: Invalidenkraftfahrzeuge sind Pkw der Position 8703, die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen…
…2021 gilt ab 1. Juli 2021. Voraussetzung der Inanspruchnahme der Befreiung ist, dass bescheinigt wird, dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953, in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt…
…und diese Überprüfung bzw. deren Ergebnisse in seinen Aufzeichnungen festzuhalten. Rz 249: Die Glaubhaftmachung der oben angeführten Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung (siehe Rz 245) könnte beispielsweise durch Unterzeichnung der folgenden Erklärung durch den Menschen mit Behinderung oder dessen gesetzlichen Vertreter bekräftigt werden. Der Fahrzeughändler hat…
…EStG 1988 auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Maßgebend ist die objektive Möglichkeit der Nutzung des Wirtschaftsgutes (VwGH 7.9.1993, 93/14/0081). Laut Angaben…
…Überschreitung (siehe Rz 669). Da bei der Lieferung eines solchen Kraftfahrzeuges kein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang verwirklicht wird, kann die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nicht in Anspruch genommen werden. Rz 237: Im Gegensatz zur bis 30. Juni 2021 in Kraft stehenden Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5…
…dass der Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird…
…überführt. Durch diese Initialbefüllung wurden sämtliche Menschen mit Behinderungen, die eine Befreiung tatsächlich in Anspruch nehmen oder berechtigt wären, erfasst. Außerdem werden täglich neu hinzugekommene Anspruchsberechtigte erfasst oder bei Auslaufen des Anspruchs aus der Datenbank entfernt. Rz 208: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der…
…Befreiung für Menschen mit Behinderungen Rz 679: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, siehe Rz 200 bis 331. B.3.7. Einsatzfahrzeuge der Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für…
…Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 nachgewiesen…