…374: Als Nachweis für die vorschriftsmäßige Entrichtung der Beilagengebühr bei einer früheren Verwendung als Beilage sind der Vermerk der Behörde (siehe Rz 60 ff) oder die ordnungsgemäß angebrachte Stempelmarke anzusehen. Rz 375: Wurde eine Schrift gebührenfrei ausgestellt und wird diese in weiterer Folge einer gebührenpflichtigen…
…eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen der Behörde stehende Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung…
…Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen bzw. Abschrift der Bestätigung nach Rz 63). Rz 63: Zu Nachweiszwecken ist dem Gebührenschuldner in diesen Fällen…
…Einnahmen- bzw. Gewinnerzielungsabsicht). Folgende Tätigkeiten, die nicht unter den Unternehmensbereich fallen (§ 2 Abs. 5 UStG 1994), sind von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen: Gesellige Veranstaltungen iSd § 5 Z 12 KStG 1988 von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die in § 2 Abs. 3…