…Beilagen (§ 14 TP 5 GebG - siehe Rz 360 ff). Sonstige Schriften, aber auch Rechtsgeschäfte sind nach dieser Bestimmung nicht befreit. 2.3.3.1. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes Rz 37: Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind solche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die durch ein…
…auch rechtsfähig sein kann. Ein Trust iSd WiEReG hat folgende Eigenschaften: 1.Das Vermögen des Trusts stellt ein getrenntes Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; 2.die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten bei nicht rechtsfähigen Trusts…
…öffentlichen Behörden und Ämtern gebührenbefreit. Nicht befreit sind Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, sofern diese gemeinnützigen Zwecke nicht zugleich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke sind (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0209). Rz 49: Die Rechtsform allein ist nicht maßgebend. Die Gebührenfreiheit bestimmt sich…