…der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Rz 284: Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sind Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erstellt und ausgestellt werden, sowie Eingaben, die auf das Erstellen und das Ausstellen von Schriften auf Grundlage dieses Bundesgesetzes gerichtet sind…
…der Fall, wenn ein Organ der Behörde oder des Gerichtes in die vorgelegte Schrift Einsicht nimmt, sich über deren Inhalt unterrichtet, um das so gewonnene Wissen bei einer Amtshandlung zu verwerten oder auf Grund des so gewonnenen Wissens von einer bestimmten Amtshandlung abzusehen. Zum amtlichen…
… 2 Z 7 KFG 1967) Rz 23: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für mehr als acht Personen Plätze aufweist (klassischer "Autobus"). In der Zulassungsbescheinigung ist dieser als "Omnibus" in der Klasse M2…
…außer es liegt ein Befreiungsgrund vor; siehe Rz 656); Ehefähigkeitszeugnis (siehe aber Rz 730 ff); Sichtvermerke, Vidierungen; Bestätigung über den Bestand eines Vereines oder die Zeichnungsberechtigung des Vorstandes; Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über die Höhe des Einheitswertes, wenn sie nicht an bestimmte Personen oder Behörden gerichtet…
…unmittelbar vom Fall betroffenen Personen innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung der Mitteilung über die Verständigungslösung an diese Personen alle in der Verständigungslösung, durch die der Schiedsspruch umgesetzt wird, geklärten Fragen von der Prüfung durch Gerichte zurückziehen oder alle gegebenenfalls anhängigen Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…