…Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann (siehe Rz 32…
…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…
…auch, wenn in einer Eingabe mehrere Personen ein Ansuchen stellen, die nicht iSd § 7 GebG (siehe Rz 113 ff) als eine Person anzusehen sind. Sinn dieser Bestimmung ist grundsätzlich, eine Umgehung der Gebührenpflicht durch subjektive Kumulierung von verschiedenen Anträgen in einer Eingabe zu verhindern, wobei…
…Ansuchen um Bewilligung, ausländische Orden anzunehmen und zu tragen, um Verleihung von Titeln und Auszeichnungen einschließlich jener für gewerbliche Unternehmungen | 47,30 Euro | - | Z 5 | Anmeldungen einer Sorte nach dem Sortenschutzgesetz | 47,30 Euro | - | Erhöhte Eingabengebühr § 14 TP…
…die Gebührenschuld für den ursprünglichen Antrag (siehe Rz 138 ff). 10.5.7.2. Begleitschreiben Rz 424: Ein Begleitschreiben, mit dem eine Beilage zu einer früheren Eingabe nachgereicht wird, ist nicht gebührenpflichtig, sofern kein neuerliches Begehren gestellt wird. Rz 425: Gebührenfrei ist auch ein Schreiben…
…der Rz 456 ff auch bei Eingaben im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs sinngemäß anzuwenden. Rz 461: Die Verwaltungsgerichte haben die bei ihnen anfallenden Schriften auf die Einhaltung der Vorschriften des Gebührengesetzes zu überprüfen. Im Fall einer nicht entsprechenden Vergebührung muss die Behörde oder das Gericht…